Die römische Frau war mit der Haushaltsführung beauftragt, auch wenn sie, da sie kein volles Bürgerrecht besaß, nicht alle Einkäufe tätigen konnte, da man einen Handel für ungültig erklären konnte, wenn er mit jemanden abgeschlossen wurde, der kein volles Bürgerrecht hatte. So wurde z.B. der Sklavenkauf dem Gatten überlassen. Eine weitere Aufgabe war die Kindererziehung, die je nach finanzieller Situation von einer Schule oder gar von gebildeten Sklaven unterstützt wurde. Nicht jeder in Rom konnte sich schulische Ausbildung für seine Kinder leisten.
Sehr Wohlhabende Familien überließen Bildung der Kinder und fast die gesamte Haushaltsführung den Sklaven. Die Frau dort verwaltete nur die Sklaven und unterstützte ihren Mann.
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