Betrachtet man die Weimarer Verfassung, so erkennt man darin eine instabile, demokratische Ordnung. Auffallend ist die zu starke Stellung des Reichspräsidenten. Zwar wird der Staat nicht mehr von einem Kaiser regiert, wohl aber von einem sogenannten "Ersatzkaiser", der folgende Rechte Inne hatte:
- Auflösung des Reichstags (Art. 25),
- Notstandgesetzgebung und Außerkraftsetzen von Grundrechten (Art. 48)
- Erneuerung und Entlassung von Reichskanzler und Ministern (Art.53)
- Reichsexekution (Art. 48)
- Oberbefehl über das Heer (Art. 47)
Besonders die in Artikel 48 festgelegten Rechte machen deutlich, dass der Reichspräsident zu viel Macht hatte, und nicht mehr nur Exekutive, sondern auch Judikative war.
Weiterhin gab es keine 5%-Hürde im Verhältniswahlrecht, wodurch es sehr viele Splitterparteien gab und die Regierungsbildung ohne eine klare Mehrheit erschwert wurde. Es konnten auch keine langfristig stabilen Regierungen gebildet werden, da die Parteien zu sehr auf eine Klientelpolitik bedacht waren und sich die staatstragenden Parteien wenig kompromissbereit zeigten. Ein weiterer gefährdender Faktor in der Verfassung war, dass die Gesetze nicht durch ein Verfassungsgericht kontrolliert wurden, wodurch der Reichspräsident mehr Macht hatte.
Im Laufe der Zeit erhielten radikale Parteien wie die KPD und die NSDAP immer mehr Gewicht im Reichstag, so 1932 mehr als 50% der Stimmen.
|