Der Deutsche Reichstag verabschiedete auf dem Nürnberger Reichsparteitag der NSdAP am 15. September 1935 das "Reichsbürgergesetz" und das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Die Gesetze unterschieden zwischen Deutschblütigen, Juden und Mischlingen 1. und 2. Grades. Vor dem Gesetz galten Deutschblütige und Mischlinge als Reichsbürger, Juden aber nicht. Beide Gesetze bedeuten, daß die seit 1933 legale Festschreibung von den Nationalsozialisten, der öffentlichen Diskriminierung und Verschärfung der Verfolgung der Juden im Deutschen Reich, darstellen soll. Das bestimmt die deutschen Juden zu Staatsbürgern zweiter Klasse und zu Menschen mit weniger Rechten. Es gibt nur noch Reichsbürger die "deutschen oder artverwandten Blutes" sind. Die Juden durften nicht mehr mit abstimmen und auch kein öffentliches Amt mehr bekleiden. Sie durften auch keinen reinen Deutschen heiraten und keine Beziehung zu einem haben, denn darauf drohte Strafe. Sie waren also keine Reichsbürger mehr, sondern nur einfache Staatsangehörige. Dieses bedeutete auch die Diskriminierung der Behinderten und Geisteskranken. Sie wurden, genauso wie die Zigeuner, streng bewacht. Einige von ihnen wurden 1939 unter dem Vorwand rassenhygienischer Überlegungen als Versuchsobjekte benutzt.
Natürlich kamen scharfe Proteste vom In- und Ausland. Sie reagierten mit scharfen Zeitungsartikel, Flugblättern und Briefen an Hitler und das Ausland protestierte heftig. Doch unbeeindruckt davon machten die NS-Offiziere mit ihrer Propaganda und ihren Aktionen gegen Juden weiter. Mit geschickt gemalten Plakaten und Anzeigen in Zeitungen wollten sie die Menge aufhetzen.
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