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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Unmenschliche oder erniedrigende behandlung



Es werden nur einige Aspekte behandelt: Umstände unmittelbar vor der Hinrichtung sowie die Frage der öffentlichen Exekution.



Die öffentliche Hinrichtung


Die öffentliche Hinrichtung besteht noch in folgenden Ländern:

China, Gabun, Irak, Iran, Arabische Republik Jemen (Nordjemen), Kamerun, Kuwait, Liberia, Libyen, Mauretanien, Nigeria, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Syrien, Uganda, Vereinigte Arabische Emirate

Oft geschieht die Hinrichtung vor einer großen Menschenmenge. Manchmal werden Hinrichtungen auch im Fernsehen übertragen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die öffentlichen Hinrichtungen nicht zu dem Zweck veranstaltet werden, der Bevölkerung eine gruselige Unterhaltung zu bieten, so ist nicht ausgeschlossen, dass die Hinrichtungen zu Volksfesten entarten. Diesbezügliche Erfahrungen haben in Westeuropa zur Verlegung der Exekutionen hinter die Gefängnismauern geführt. Auf jeden Fall aber sollen die Hinrichtungen eine Demonstration der Macht des Staates und der Ohnmacht des Verbrechens oder des Bösen allgemein sein, das durch den Hinzurichtenden symbolisiert wird. Damit wird der Mensch zum wehr- und würdelosen Objekt des staatlichen Machtanspruchs degradiert. Darin ist unserer Überzeugung nach eine erniedrigende Behandlung zu sehen.


Das Warten auf die Hinrichtung

Die Erwartung, in absehbarer Zukunft hingerichtet zu werden, raubt dem Menschen jede Zukunftsperspektive und macht damit auch die Gegenwart sinnlos. Die Kontakte zu Familie
und Freunden verschlechtern sich, da das Gefühl der Sinnlosigkeit auch dieser Beziehungen besteht. Gelebt wird nur noch für die Hinrichtung. Um sie und die zu erwartenden Umstände kreisen fast alle Gedanken der Insassen der Todeszellen. Die dortige Isolation und der Kontaktverlust zur Außenwelt verursachen Gefühle der Ausgrenzung und einen "Tod der Persönlichkeit". Der Zustand ist gekennzeichnet durch schwere Depression, Apathie, Realitätsverlust und eine Verschlechterung auch der gesundheitlichen Verfassung. Das Leiden an der Gegenwart führt bisweilen dazu, dass die Gefangenen selbst ihr Leben möglichst schnell beendet sehen möchten und deshalb auf die baldige Vollstreckung drängen. Die langjährige Unterbringung in einer kleinen Zelle, in der auch nachts Licht brennt, führt oft zu chronischen Angstzuständen und Klaustrophobie; sie kann als seelische Folter bewertet werden, da sie starke geistig-seelische Schmerzen verursacht.


Die unangekündigte Hinrichtung
Als unmenschlich wird man die bis in die Gegenwart in Frankreich übliche Form der Durchführung der Todesstrafe bezeichnen müssen. Der Verurteilte wurde unmittelbar aus dem Schlaf in den Tod gestürzt, da die Ablehnung des Gnadengesuchs erst unmittelbar vor der Hinrichtung bekannt gegeben wurde. Die Exekutionen wurden früh morgens vorgenommen. Um den Häftling nicht zu wecken, trugen die Henkershelfer Filzschuhe, dann wurde die Zellentür geöffnet und dem verschlafenen Häftling die bevorstehende Exekution mitgeteilt. Um der Bürokratie genüge zu tun, musste er noch einen Haftentlassungsschein unterzeichnen, konnte dann noch beichten und kommunizieren. Unmittelbar darauf erfolgte die Enthauptung durch die Guillotine. Offensichtlich soll die Schockwirkung verhindern, dass der Verurteilte sich gegen die Strafe aufbäumt und so einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Exekution verhindert. Diese Vollzugsform der Hinrichtung raubt dem Todeskanditen aber jede Möglichkeit einer intensiven inneren Auseinandersetzung mit dem Tod und einer Vorbereitung auf ihn. Zumindest in Japan ist es üblich, "labilen" Häftlingen keine Mitteilung von ihrem bevorstehenden Ende zu machen. Es gab auch schon Überlegungen, den Verurteilten ohne vorherige Warnung im Schlaf zu töten. Die genannten Vorgehensweisen zielen alle darauf ab, dem Henker die Arbeit zu erleichtern. Der Delinquent wird so zum Opfer eines verwaltungstechnischen Vorgangs, in dem er lediglich als Unsicherheitsfaktor erscheint. Eine eigene Würde wird ihm nicht zuerkannt.

 
 

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