Bismarck kündigte die Vorlage eines umfangreichen Gesetzgebungswerks zur Verbesserung der Situation der Arbeiter an. Dieses Vorhaben erregte Aufsehen. Einerseits lag es auf der Hand, daß die Regierung damit de aufstrebenden Arbeiterbewegung den Wind aus den Segeln nehmen wollte. Zum anderen machte nunmehr der Staat deutlich, daß er bereit war, über die herkömmlichen Forderungen de Liberalen nach einer rechtlichen und konstitutionellen Absicherung der Bürger hinauszugehen und sich direkt um die sozialen Belange der breiten Volksschichten zu kümmern. Man hat diese Bestrebungen als "Staatssozialismus" im konservativen Sinne bezeichnet.
1839: preußisches Regulativ über die Kinderarbeit .
Einer weitere Etappe markierte die Allgemeine Gewerbeordnung von 1845 in Preußen ,die jedoch in erster Linie den kleineren Handwerksbetrieben zugute kam.
Die Pläne Bismarcks für eine staatliche Sozialpolitik fanden zahlreiche Befürworter vor allem in kirchlichen Kreisen und im Bildungsbürgertum. Die Kirchen hatten sich schon vor der Jahrhundertmitte für eine Besserung der Situation der Handwerker und der Arbeiter eingesetzt.
Aus den Entwürfen, die Bismarck im November 1881 in den Reichstag einbrachte, gingen folgende grundlegende Sozialgesetze hervor:
1883 das Gesetz über die Arbeiterkrankenversicherung
1884 das Gesetz über die Unfallversicherung
1889 das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung
Insgesamt wurde ein in der ganzen Welt beispielloses Sozialversicherungssystem geschaffen, das nachfolgend auf andere Länder ausstrahlte.
Der weitere Ausbau der Sozialpolitik nach Bismarcks Entlassung 1890 verlief stockend und war von vielen Rückschlägen begleitet. Dennoch vermochte sie einen Teil der Arbeiterschaft mit dem Nationalstaat zu versöhnen.
Die Bismarckschen Sozialgesetze wurden 1911 noch einmal revidiert und zur Reichsversicherungsordung zusammengefaßt. Wesentliche Teile davon sind in ihren Grundzügen bis heute in Geltung.
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