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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Kommunistische

Grundlagen der politik



Demokratie= Volksherrschaft:>
Herrschaft wird mittelbar und indirekt über Vertreter (Repräsentanten) ausgeübt.

Lebens- u. Staatsform, die von der Gleichheit und Freiheit aller Bürger ausgeht, es wird nach dem Wille des Volkes regiert. Wird durch das Vorhandensein einer Verfassung gekennzeichnet, Verteilung auf 3 Hauptaufgaben => staatl. Machtausübung (Gesetzgebung= Legislative; Regierung= Exekutive; Rechtssprechung= Judikative) auf voneinander unabhängige Organe beruht (Gewaltenteilung), die die Grundrechte sichert und das allg., gleiche, freie u. geheime Wahlrecht sichert.

Volkssouveränität: demokratischer Grundsatz, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und die Verwirklichung dieses Grundsatzes in der Staatsverfassung

Repräsentativsystem: Teilnahme des Volks an der Staatsgewalt durch Abgeordnete

Mehrheitsprinzip: Abstimmungen, Gemeinwillens; absolut (mehr als die Hälfte); relativ (mehr Stimmen, als für jede andere); qualifizierte(z.B.2/3 o. ¾ Stimmen)-> Wahlrecht

Weimarer Verfassung: fortsetzte Bismarksche Reich, Staatsoberhaupt= Reichspräsident

Rechtsstaat: (angeborene Rechte) demokratische Gleichheit wird vor dem Gesetz verbürgt

Sozialstaat: Staat, der die Überwindung sozialer Benachteiligung, die Befriedigung sozialer Gegensätze u. Förderung sozialen Wohlfahrt in sein Aufgabengebiet einbezieht. Das GG der BRD bekennt sich zum sozialen Rechtsstaat, einer Verbindung von S. u. Rechtsstaat (Wohlfahrtsstaat)

Republik: Staatsform, Staatsvolk; höchste Gewalt& oberste Quelle der Legitimität => Parlamentarisches Regierungssystem => Präsidentielles

Der Parlamentarische Rat: (1948/49)Körperschaft aus 65 von den Landtagen der 11 westdt. Länder gewählten Abgeordneten; verabschiedete das Grundgesetz für BRD. Präsident: Adenauer.

Bundesrat: (69Sitze) Bundesorgan, durch das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken. Mitglieder der Landesregierung. Stimmenzahl richtet sich nach Bevölkerungszahl des Landes. Präsident wird auf 1Jahr gewählt. Gesetzvorlagen gehen zunächst am B. zur Stellungnahme.

Bundestag: (603 Sitze)Volksvertreter der BRD, gewählt für 4Jahre; oberstes Bundesorgan. Die MdB werden in allg., unmittelbarer, freier, gleicher u. geheimer Wahl gewählt. Beschließt Bundesgesetze, wählt Kanzler, kann mit 2/3 Mehrheit Bundespräsidenten wg. Verfassungsbruchs anklagen, wählt ½ Bundesverfassungsgericht, ist beteiligt an der Wahl der Mitglieder anderer Bundesgerichte beteiligt u. kann Untersuchungsausschüsse einsetzen.

Bundesminister: oberste Verwaltungsbehörde eines Bundesstaates für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich. B.& Kanzler=> Bundesregierung.

Bundeskanzler: Leiter der Bundesregierung

Bundesversammlung: (672 Mitglieder)Organ für die Wahl des Präsidenten, besteht aus Mitgliedern vom Bundestag u. der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von Landtagen der Länder gewählt wurden.

Bundesregierung: zur allg. Leitung des Bundes berufenes kollegiales Bundesorgan. Besteht aus Bundeskanzler und Bundesministern.

(Bversammlung wählt auf 5 Jahre Präsident, der schlägt Kanzler vor& ernennt& erlässt Minister; Volk wählt auf 4 J. BTag, der wählt Kanzler; Volk wählt Landesparlamente bilden Regierung senden Vertreter zum Brat; BVerfassungsgericht wird v. ½ rat& Tag gewählt.

Subsidiarität: sozialpolitischer Grundsatz, Ziel: Eigenleistung in der Gemeinschaft. Wenn die hierarchische tiefere Ebene nicht die erforderliche Leistung bringt greift Staat ein.

Politische Grenzen: 1815-71 (48= 1. demokratische Verfassung); (50 Industrialisierung D.) (69 Gründung SPD, wird stark) 1871-1918 Sozialgesetzgebung Bismarcks; 1918- 45 Weimarer Republik; 1945-89 D. besetzt

Arten der Grundrechte: Bürgerrechte=> Freizügigkeit; Menschenrechte=> f. alle Menschen; Freiheitsrechte=> freie Meinung; Gleichheitsrechte=> Männer& Frauen

Nach dem GG kann Gesetzentwurf: - durch Bundesregierung; - Mitte des Bundestages; - durch Bundesrat

 
 

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