In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, nach dem
Abflauen der revolutionären Prozesse, die Europa
1848/49 bewegt hatten, war von Konföderations- und
Föderationsplänen im Donau-Balkan-Raum nurnoch wenig
die Rede. Der fortschreitende innere Zerfall des
türkischen Reiches und sein schrittweiser Rückzug aus
Südosteuropa lösten nationale Erhebungen in den nach
Befreiung drängenden Balkanländern aus.
Der historische Wegweiser zeigte in Richtung auf
nationalstaatliche Emanzipation.
Die K.u.K.
Zwischen 1867-1914 gehörten Slowenien und die Dalmatinische
Küste zu der Tsterreichischen Krone und
Kroatien-Slawonien zu Ungarn. Tsterreich(Zisleithanien) bestand
aus 15 Kronländern die mit eigenen Landtagen versehen waren,
die den Reichsrat,der in Wien tagte,bildeten
(bis 1873,ab 1907 allgemeine Mehrheitswahl).
Ungarn(Transleithanien) bildete seinen Reichstag,
der in Budapest sein Sitz hatte, aus 81 Repräsanten
der Städte ,332 der Komitate und 80 aus Kroatien-Slawonien .
Beide Reichstage entsanden je 60 Delegierte in ein Gremium
(das abwechselnd in Wien und Budapest tagte), das K.u.K.
Beschlüsse fassen konnte. Sie konnte die Reichsminister
ernennen(die z.B. Bosnien, das 1878 besetzt und 1908 annektiert
wurde, verwalteten) und sie hatte auch das Oberbefehl über
die K.u.K. Armee. Die Bevölkerung in Tsterreich-Ungarn hatte
übrigens eine Größe von ca.35.9 Mill. (1910).
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