Speichern durch Magnetisierung ist auch auf der Oberfläche dünner, glatter magnetisierbarer Schichten möglich. Das hatte bereits V. Poulsen 1898 entdeckt und nach dieser Methode mit einem Stahldrahtspeicher versucht, einen klanglich verbesserten Phonographen, einen Tonspeicher, zu entwickeln. Diese physikalische Entdeckung griff der deutsche Techniker Fritz Pleumer wieder auf und meldete 1928 das Magnetband zum Patent an. Dabei handelt es sich um eine Methode, die Oberfläche von Kunstoffbändern, Trommeln oder Platten mit einer dünnen, magnetisierbaren Ferritschicht zu überziehen. Eine entsprechende Anordnung elektrischer Spulen, die über der Oberfläche schweben, ermöglichen es, diese Oberfläche durch Stromimpulse punktweise zu magnetisieren oder den Zustand bereits magnetisierter Stellen zu erkennen.
Solche Dünnfilmspeicher stellen eine wesentliche Verbilligung gegenüber den Magnetkernspeichern dar und eignen sich zum Speicherung beliebig großer Datenmengen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß der Speicherzustand unabhängig von jeder elektrischen Spannung normalerweise erhalten bleibt. Die Fachleute sprechen hierbei von einem nichtflüchtigen Speichermedium. Jedoch der Zugriff auf einzelne Stellen der Oberfläche erst nach dem mechanischen Ansteuern des Schreib- /Lesekopfes möglich, weshalb diese Speicherungsform in erster Linie für Daten gewählt wird, die nicht unmittelbar zur Verarbeitung anstehen.
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