A Welche Arten von Abhängigkeit gab es?br />
-- wirtschaftliche Abhängigkeit (Naturalabgabe an Grundherren)
-- rechtliche Abhängigkeit (Grundherr = Richter)
-- Bauer konnte den Hof nicht verlassen; er gehörte zum Inventar
B
Wie wurden diese begründet?
Jeder hat nur das Recht, das ihm von Geburt an zusteht (Recht der Mutter/ desVaters) . Rechtlos (dürfen vor Gericht keinen Vormund haben): Diebe, Räuber, unehelich Geborene
13. Jhd. Schwabenspiegel: \"Wir sollen den Herren dafür dienen, das sie uns beschirmen. Beschirmen sie uns aber nicht, so sind wir ihnen nach dem Recht keinen Dienst schuldig..\"
C In welchen Bereichen waren die Bauern vom Grundherrn abhängig?
siehe 2.1
D Welche Verpflichtungen und Einschränkungen brachte die Leibeigenschaft?
-- jährlich zahlen: 1 Pfund Heller ; 1 Festnachtshenne
-- Weib und Kind nicht entfremden, wenn Gutsherr stirbt
-- Nach Tod: Wert des Hofes 1 % an den Grundherrn
-- Die Bauern können sich freikaufen Vertrag
Wenn man einfach so geht Strafe
E Was bedeutete Ehelosigkeit/ Ehe/ Tod für die Bauern in wirtschaftl. Hinsicht?
Man musste 1 Schilling/ Jahr an seinen Grundherrn / Ritter zahlen, eine Frau 6 Pfennig/ Jahr oder man musste 1 Tag/Woche für den Herrn arbeiten.
Wenn die Söhne nicht verheiratet waren Abt hat über sie Verfügungsgewalt.
Wenn der Mann stirbt bestes Vieh an den Abtshof ; Wenn die Frau stirbt \"bestes\" Kind an den Abtshof
Wenn Mann stirbt und geschieden ist 2/3 an den Abt; 1/3 an die Frau, die Kinder
F Gab es Widerstand gegen die Verschlechterung der lebensbedingungen der Bauern?
z.B.: Stedinger: Vögte wollten sie zu Leibeigenen machen sie leisteten Widerstand Ritter vs. Bauern Bauern gewinnen, brennen Burgen nieder werden zu Ketzern erklärt mit Einwilligung des Papstes. Kreuzzug 4000 Bauern sterben
Bauern unterschlugen immer wieder Abgaben; widersetzten sich den Anordnungen des Fürsten,...
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