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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Reform

Sklaverei

Politische entwicklung sachsens 1806-1849



Politische Entwicklung Sachsens 1806: Zu dieser Zeit war der Kurfürst damit beschäftigt mit Preußen und Hessen-Kassel Verhandlungen über einen norddeutschen Bund zu führen. Als der Krieg gegen Frankreich drohte trat man in ein Bündnis mit Preußen und sandte 22000 Mann zur preußischen Armee. Trotzdem setzte es, am 14.10, eine katastrophale Niederlage bei Jena und Auerstedt gegen die von Napoleon geführten Franzosen. Nach dieser Niederlage nahm der Kurfürst den von Napoleon angebotenen Waffenstillstand an und öffnet die Elbübergänge. Daraufhin wurde Sachsen beim Frieden von Posen, am 11.12.1806 erstaunlich großzügig behandelt. Sie erhielten den Cottbuser Kreis und wurden zum Königreich, daraufhin nannte sich Kurfürst Friedrich August der 3. Nunmehr König Friedrich August der 1.. Im Gegenzug dafür mussten sie jedoch dem Rheinbund beitreten. Preußen dagegen wurde beim Frieden von Tilsit, am 09.07.1807 harte Friedensbedingungen auferlegt.
Als am 14.12.1812 Napoleon auf der Flucht nach Frankreich, er kam aus Russland wo er herbe Rückschläge einstecken musste, in Dresden übernachtete. Sahen die Völker Europas im Ringen um nationale Unabhängigkeit wieder Licht am ende des Tunnels, sie bildeten eine Koalition und übten somit einen gewaltigen Druck auf Frankreich aus womit der Start Schuss für die Befreiungskriege gegeben war welche fast ausschließlich auf sächsischen Grund stattfanden. In den ersten Schlachten konnte Napoleon noch einige Siege erkämpfen bevor er am 16. Bis 19.10.1813 vernichtend geschlagen wurde. Da Sachsen bis zur Völkerschlacht auf Napoleons Seite standen mussten sie nun mit Konsequenzen rechnen.

Durch die im Wiener Kongreß am 10. Januar 1815 festgelegten Beschlüsse verlor Sachsen 48% des Gebietes, vornehmlich Agrarregionen, und 41% der Einwohner an Preußen. Der sächsische König Friedrich August I. mußte diese Beschlüsse am 18. Januar 1815 anerkennen und somit auch die daraus folgenden Probleme der Nahrungsmittelversorgung. Am 08.06.1815, trat Sachsen dem Deutschen Bund bei und erhielt eine Stimme auf der Bundesversammlung. Daraus erfolgte die Konsequenz, daß Sachsen wie alle Staaten des Deutschen Bundes eine landständische Verfassung ausarbeiten sollte, welche jedoch aufgrund der ungenügenden Definition des Wortes "landständisch" lange Zeit nicht erfüllt wurde.
Die Probleme der Gebietsabtrennung versuchte der Staat nach und nach zu bewältigen. So erfolgte im Jahre 1817 eine Verwaltungsreform. Das oberste Verwaltungsorgan wurde als "Geheimer Rat" zu einem beratenden Gremium des Königs. Die Verwaltungsbefugnisse wurden auf das "Geheime Kabinett" übertragen , welches jedoch der ständischen Kontrolle entzogen war und wogegen die Landstände auf den Landtagen 1817/18 protestierten. Ein weiterer Punkt ist, daß die Amtleute wieder einen festumrissenen Verwaltungsbezirk erhielten, der sich in Justiz, Polizei, Finanzwesen, Handels- und Gewerbeaufsicht, Militärwesen, Kirche und Schul- und Kommunalangelegenheiten unterteilte. Dazu erfolgte die Errichtung von Amthauptmannschaften. Diese Verfassungsreform ist ganz im konservativen Sinne des Königs, denn innenpolitisch blieb alles beim Alten, denn der König konnte weiterhin über alle Dinge entscheiden.
Im Jahre 1819 traten die Beschlüsse des Frankfurter Bundestages in Kraft, welche das Verbot der Burschenschaften und die Einführung der Zensur beinhalteten. Dadurch wurde in Sachsen ein repressives Überwachungssystem aufgebaut, in dem die Demagogenverfolgung im Gegensatz zu anderen deutschen Staaten jedoch gering blieb. Weitere wichtige Ereignisse der folgenden Jahre war die Herausgabe eines neuen Militärgesetzbuches (1822), welches auf Widerspruch stieß, da es die Beibehaltung der Körperstrafen vorsah, und die Gründung einer Realschule in Dresden (1824), mit der sich dieser Schultyp in Sachsen durchzusetzen begann.
Am 05.Mai 1827 starb Friedrich August I. und nun hofften die Bürger auf eine politische Veränderung, doch der Nachfolger König Anton, Friedrich Augusts Bruder, war völlig unerfahren im Regieren und wollte alles beim Alten belassen, weil es seiner Meinung nach das Beste sein würde.
Trotz der konservativen Haltung des neuen Königs erfolgte im Jahre 1828 die bedeutendste außenpolitische Handlung Sachsens seit 1815. Als Gegenmaßnahme zur preußischen Zollpolitik, welche die Aufhebung der Binnenzölle für Mitglieder und die Erhebung hoher Durchgangszölle mit sich brachte, wurde der Mitteldeutsche Handelsverein gegründet. Die Mitglieder des Handelsvereins waren neben Sachsen auch Hannover, Nassau, Oldenburg, Braunschweig, die Städte Bremen und Frankfurt und andere.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist in Sachsen eine deutlich konservative Stellung zu erkennen, die sich nicht großartig von der französischen Revolution beeinflussen ließ. Als Ausgangspunkt der Veränderung wird die Französische Julirevolution 1830 angesehen, weil sie Impulse für den Ausgang Sachsens aus der konservativen Phase mit sich brachte. Das Land wurde politisch aktiviert und durch die sich ausbreitenden Bewegungen wurden der Monarchie Zugeständnisse abgerungen. Träger dieser Entwicklung waren vor allem das wirtschaftlich aufstrebende Bürgertum, das jüngere Beamtentum und jüngere Mitglieder des königlichen Hofes. Die Veränderungen begannen mit zahlreichen Unruhen im Lande ab 1830. Zum Beispiel begannen am 02. September 1830 in Leipzig revolutionäre Unruhen, die eine Reform der Staatsverfassung, die Beseitigung wirtschaftlicher Schranken, die Trennung von Verwaltung und Justiz, die Aufhebung der Privilegien, z.B. des Adels, und die Pressefreiheit bzw. die Aufhebung des Zeitungsverbots forderten. Insgesamt wurden mehr als 30 sächsische Städte von den revolutionären Unruhen erfaßt.
Am 13. September 1830 versuchte der Staat das aufgebrachte Volk zu besänftigen, indem der allseits beliebte Prinz Friedrich August II. zum Mitregenten des Königs erklärt wurde und der König gleichzeitig das Rücktrittsgesuch des konservativen Kabinettministers Graf Detlef von Einsiedel annahm, dessen Nachfolger der liberale Bernhard August von Lindenau wurde. Fünf Tage später machte die Regierung weitere Zugeständnisse an das Volk, indem sie die Ausarbeitung einer Verfassung, ein Agrarreformgesetz und das Herabsetzen einiger drückender Steuern und Abgaben, z.B. Brot, Bier, Fleisch, versprach. Aber schon 1831 war die Hauptforderung der Bürger eine neue, zeitgemäße Verfassung und auf Initiative des Königshauses lagen ab dem 07. Januar 1831 zwei Verfassungsentwürfe vor.
Am 04. September 1831 tritt die neue Verfassung für Sachsen in Kraft, mit der Sachsen eine konstitutionelle Monarchie wird. In der Verfassung wurde festgelegt, dass der sächsische Landtag in zwei Kammern unterteilt wird. Die erste Kammer setzt sich aus den Prinzen des königlichen Hauses, fünf Standesherren, die erblich Sitz und Stimme hatten, zwölf auf Lebenszeit gewählten und zehn vom König ernannten Rittergutsbesitzern, fünf Abgeordneten der Kirchen und geistlichen Korporationen, einem Vertreter der Universität Leipzig sowie den Bürgermeistern von acht Städten zusammen. Der Adel besaß in ihr eine sichere Zweidrittelmehrheit. Zur zweiten Kammer gehörten 20 Abgeordnete der Rittersgutbesitzer, je 25 der Städte und der Bauern sowie - erstmalig in einem deutschen Landtag - auch fünf Vertreter des Handels und der Industrie. Gewählt wurde nach einem neuen Wahlgesetz, dem Zensuswahlrecht, welches die Zahl der Wähler stark einschränkte, da nur Bürger die Steuern in bestimmter Höhe zahlten wählen bzw. sich zur Wahl stellen durften. Der Landtag erhielt das recht, den Staatshaushalt und die Gesetze zu bewilligen, konnte jedoch keine eigenen Vorschläge einbringen. Zur Ablehnung von Vorlagen war immer eine Zweidrittelmehrheit in einer Kammer bzw. die Übereinstimmung beider Kammern notwendig. Die untersten Schichten des Volkes blieben von der Mitbestimmung ausgeschlossen.
Etwas grundsätzlich Neues waren die Menschen- und Bürgerrechte, die zwar weit hinter den westlichen Staaten zurückblieben, aber dennoch Freiheit der Person und des Eigentums, freie Berufswahl, Freizügigkeit, Religionsfreiheit, beschränkte Pressefreiheit und Rechtsschutz gegen ungesetzliche Verfolgung beinhalteten.
Der Verfassung sollte ein weitreichendes Staatsreformwerk folgen, welches im nächsten Jahr, 1832, mit der Städteordnung begann. Diese sagte aus, daß die Städte eine weitgehende Selbstverwaltung erhielten. Die vom Volk gewählten Stadtverordneten wählten und kontrollierten den Bürgermeister und den Stadtrat, auch bekamen sie die Kontrolle des Stadthaushaltes. Das Stadtgericht und die Zunftgesetze blieben vorerst erhalten. Daraus erfolgte erstmalig eine einheitliche Stadtverfassung in Sachsen, nach der jedes Gemeindewesen, das diese Stadtordnung annahm, ab 1832 als Stadt galt. Am 17. März 1832 folgte ein Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen. Dadurch wurde die Befreiung der Bauern eingeleitet und die Leistung der Landwirtschaft gesteigert. Vom 01. Januar 1833 an wurden alle Frondienste und Dienstbarkeiten für ablösbar erklärt und der Dienstzwang wurde bis 1836 abgeschafft. Jeder Erbpächter konnte sein Erbgrundstück in sein Eigentum umwandeln, mußte jedoch einen jährlichen Grundzins zahlen und das Grundstück war nicht ablösbar.
Im Jahre 1833 tritt Sachsen dem preußischen Zollverein bei, weil der Mitteldeutsche Handelsverein durch Übertritte anderer Staaten, z.B. Kurhessen, an Bedeutung verloren hatte. Am 22.01. desgleichen Jahres trat auch der erste Landtag nach der neuen Verfassung zusammen.
1834 trat Sachsen dem Deutschen Zollverein bei, in dem sich 18 deutsche Staaten außerhalb Österreichs zusammenschlossen und einen einheitlichen nationalen Markt bilden, welcher ein großer Schritt zur politischen Einheit der deutschen Staaten ist. Das Volkshochschulgesetz vom 06. Juni 1835 sorgte für eine allgemeine Schulpflicht der Dauer von acht Jahren und verpflichtete die Gemeinden zur Unterhaltung der Schulen.
Im Jahre 1836 starb König Anton nach neun jähriger Amtsperiode und sein Nachfolger wurde der Prinzmitregent Friedrich August II. Dieser sympathisierte zwar mit den liberalen Ideen, nahm aber als Monarch eine konservative Haltung ein, mit der er das auf Verbesserungen hoffende Volk enttäuschte. Als am 13. Oktober 1836 die Pressezensur noch verschärft wird, nimmt die liberale Opposition eine größere Stellung ein und gewinnt von da an immer mehr Einfluß.
Die Aufhebung der Geschlechtsvormundschaft, wonach die Frauen vor Gericht selbständig wurden, und eine Landgemeindeordnung erfolgten im Jahre 1838. Die Landgemeinden erhielten eine geringere Selbständigkeit als die Stadtgemeinden und es gab einen Gemeinderat, der nur von Hausbesitzenden Gemeindemitgliedern bestimmt werden konnte, indem diese den Gemeindeältesten und den Gemeindevorstand wählten. Die Wahl des Gemeinderates erfolgte weiterhin unter der Leitung der Obrigkeit, die somit die Zusammensetzung des Gemeinderates kontrollieren konnte. Ausgenommen von den Landgemeinde waren Staatswaldungen, Staatsgüter, Rittergüter und königliche Schlösser.
Auch im Jahre 1838 trafen sich Vertreter der 18 Mitgliedstaaten des "Deutschen Zollvereins" zur "Münzkonvention" in Dresden. Dabei wurde das Werteverhältnis zwischen Taler und Gulden festgelegt und somit ein einheitliches norddeutsches Zahlungsmittel geschaffen.
Der liberale "Reformminister" Bernhard von Lindenau wird 1843 entlassen und durch den konservativen Traugott von Könneritz ersetzt, welcher mehr der konservativen Einstellung des Königs entsprach. Die erste Maßnahme des neuen Ministers war die sofortige Verschärfung der Pressezensur, um die oppositionellen Kräfte schon im Keim zu erkennen.
In den Jahren 1844 bis 1847 wurde dem Volk durch ein neues Grundsteuersystem, das auch den Adel besteuerte, entgegengekommen. Doch Mißernten (1845/46) und eine Wirtschaftskrise (1847) stürzten das Land erneut in soziale Probleme. 1846 gründete sich eine Bewegung, die eine deutsche Nationalkirche unabhängig von Rom schaffen wollte. Sie traf sich vom 23. bis zum 26. März 1846 zum erste "Kirchenkonzil der Deutschkatholiken" in Leipzig und der liberale Politiker Robert Blum setzte sich an die Spitze dieser Bewegung. Eine weitere gegründete Bewegung waren die "Lichtfreunde", welche jedoch von der Regierung verboten wurde. Beide Bewegungen waren im Sinne einer politischen Opposition anzusehen.
Da die Regierung seit 1843 zunehmend konservativere Tendenzen annahm, erstarkten die politischen Oppositionen, welche erkannt hatten, daß das Wahlrecht und die Verfassung dringend überarbeitet werden mußten. Außerdem war die Not der Bürger immer größer werdend und schon im Jahre 1847 gab es 60 000 Arbeitslose in Sachsen, wodurch sich eine deutliche Unzufriedenheit in der Bevölkerung ausbreitete. Viele Bürger schlossen sich den politischen, vor allem den liberalen Oppositionen an, weil sie sich von den Ideen der Oppositionellen Verbesserungen ihrer Lage erhofften.
Als die Nachrichten von der geglückten französischen Februarrevolution nach Sachsen drangen, brachten sie genug politischen und sozialen Zündstoff um einen revolutionären Prozeß in Gang zu setzen. Im Gegensatz zu den liberalen Forderungen von 1830/31 kamen jetzt auch demokratische und teilweise sogar sozialistische Forderungen hinzu.
Im ganzen Land setzte eine Adreßbewegung ein, das heißt die Bürger schrieben Briefe mit ihren Forderungen an den König Friedrich August II.. Die Adressen beinhalteten unter anderem die Aufhebung der Ausnahmegesetze des "Deutschen Bundes", Pressefreiheit, Einberufung einer Nationalversammlung in Frankfurt, die Trennung von Staat und Kirche, Einführung des allgemeinen Wahlrechts, Aufhebung der Feudalrechte, den Rücktritt des konservativen Ministeriums und die deutsche Einheit. Nach ersten Ablehnungen des Königs setzte ein regelrechter "Adressensturm" ein, der den König zum Handeln zwang. Aus diesem Grund wurde das konservative Ministerium am 13. März 1848 entlassen und drei Tage später wurde eine liberale "Märzregierung" gebildet, welche sich den Forderungen des Volkes annahm. Die ersten Maßnahmen waren die Einführung der Pressefreiheit, die Aufhebung des Verbots der Burschenschaften und die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung. Am 31. März verließen 26 Abgeordnete das Land in Richtung Frankfurt, wo sie am Vorparlament teilnahmen, das eine einheitliche Reichsverfassung ausarbeiten sollte.
Die Höhe- und zugleich auch Wendepunkte der Unruhen waren im April zu datieren, z.B. mit dem Sturm auf das Waldenburger Schloß am 05. April 1848, bei dem das Schloß zerstört wurde. Danach flauten die Unruhen ab, auch weil sie wegen ihrer zu geringen Organisation sehr schnell niedergeschlagen werden konnten.
Im selben Monat bildeten sich zusätzlich die "Vaterlandsvereine" und der "Deutsche Verein". Die Anhänger der "Vaterlandsvereine" waren hauptsächlich Demokraten, unter anderem auch Robert Blum, die für einen demokratischen Gesamtstaat und für die Modernisierung der konstitutionellen Monarchie eintraten. Ihre liberale Konkurrenz war der "Deutsche Verein", der sich für eine einheitliche Nation stark machte, aber die konstitutionelle Monarchie in Sachsen beibehalten wollte.
Vom 21. März bis zum 17. November 1848 tagte der außerordentliche Landtag in Sachsen, der liberale Gesetze, z.B. Pressefreiheit, freies Vereins- und Versammlungsrecht, und Vorlagen zu einem neuen Wahlgesetz erarbeitete. Nach dem neuen Wahlgesetz durfte jeder volljährige (24 Jahre), männliche Staatsbürger direkt wählen. Das Land wurde in 75 Wahlbezirke unterteilt, von denen je drei Bezirke zwei Abgeordnete in die erste Kammer schicken durften und jeder Bezirk einen Abgeordneten in die zweite Kammer wählen durfte. Beide Kammern entschieden in gemeinsamen Sitzungen, womit die ständische Gliederung des Landtages praktisch aufgehoben werden sollte.
Am 15. Dezember des gleichen Jahres erfolgten die ersten Wahlen nach dem neuen Wahlgesetz, bei denen die Wahlbeteiligung bei 90% lag und die demokratischen "Vaterlandsvereine" gewannen, weil ihr Wahlprogramm die politischen und sozialen Interessen des Volkes integrierte.
Die erste Sitzung des neuen Landtages fand am 10. Januar 1849 statt. Jedoch fehlte den Demokraten eine Führungsperson, weil Robert Blum nach der Teilnahme an den Unruhen in Wien am 09. November 1848 standrechtlich erschossen wurde (Bild 1). Am 24. Februar trat die liberale Märzregierung zurück, weil sie aufgrund des neuen Landtages nicht mehr benötigt wurde.
Aber schon bald gab es Kontroversen zwischen dem Landtag und der Staatsregierung, weil der Landtag für die Einführung der, in der Reichsverfassung festgelegten, Grundgesetze war, der König diese aber nicht annehmen wollte. Der König Friedrich August II. lehnte jedoch nicht nur die Grundgesetze der Reichsverfassung ab, sondern diese im Ganzen. Aufgrund dieser ständigen Ablehnung bewilligte der Landtag im April die Steuern für den König nicht mehr und wurde deshalb kurzerhand vom König am 30. April aufgelöst, der dann mit einem Rumpfkabinett weiter regierte.
Die letzen Züge hatte die Revolution in Sachsen im Mai 1849 beim Dresdner Aufstand (Bild 2), bei dessen Barrikadenkämpfen der König samt Hofstaat auf die Festung Königsstein floh und eine provisorische Regierung (Bild 3) in Dresden gebildet wurde, die jedoch in Teilen des Landes, z.B. in Leipzig, nicht anerkannt wurde. Den Aufstand beendete die sächsische Armee mit Hilfe der preußischen am 09. Mai 1849. Der König und die konstitutionelle Monarchie waren letztendlich trotz aller Bemühungen des Volkes im gleichen Zustand wie vor Beginn der Revolution erhalten geblieben.

 
 

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