Um die Todesstrafe zu humanisieren, haben 19 US-Bundesstaaten die Hinrichtung mittels einer Überdosis eines schnell wirksamen Betäubungsmittels, das mit einem Lähmungsgift intravenös injiziert wird, eingeführt. Erstmals wurde diese Methode 1977 angewandt. Doch machen Ärzte auf Probleme bei dieser Exekutionsform aufmerksam. Bei Drogenabhängigen oder Diabetikern können Probleme auftreten, da deren Venen oft völlig vernarbt sind. Damit werden chirurgische Eingriffe nötig, um eine tiefere Vene zu finden. Wehrt sich der Gefangene, kann es vorkommen, dass das Gift statt in eine Vene in eine Arterie oder ins Muskelgewebe eindringt, dies kann sehr schmerzhaft sein. Bei falscher Mengenberechnung oder falls die Mittel zu früh gemischt werden, kann die Lösung dickflüssig werden und den Katheder verstopfen. Daraus resultiert eine Verlängerung des Sterbens. Verzögert sich aber die Wirkung des Betäubungsmittels, so ist das Opfer noch bei Bewusstsein, wenn die Lungenlähmung eintritt. Bei ehemaligen Drogen- oder Alkoholabhänigen kann die Berechnung der tödlichen Dosis schnell fehlerhaft sein.
Vermutlich eine Verstopfung der Kathedernadel führte zu einem über zehn Minuten langem Todeskampf von James Autry. Er war die meiste Zeit bei Bewusstsein und klagte über
Schmerzen.
Da ärztliches Fachwissen für diese Hinrichtungsart unbedingt erforderlich ist, stellt sich noch eine Frage anderer Art: Wie ist die Beihilfe zur Tötung eines Menschen mit der ärztlichen Ethik vereinbar, insbesondere mit dem Hippokratischen Eid? Wenn die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Pflegeberufe die Todesstrafe an sich schon ablehnt, da sie mit ihren religiösen und ethischen Überzeugungen nicht vereinbar ist, um wieviel weniger ist eine aktive Beteiligung an der Tötung von Menschen für Pflegepersonal und Ärzteschaft zumutbar.
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