Im Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 wird die Rechtsgrundlage der Slowenen so wie auch der Kroaten erstmals gesetzlich verankert. Sie sollten dieselben Rechte genießen wie auch alle anderen österreichischen Staatsangehörigen. Sie hatten Anspruch auf Elementarunterricht in ihrer eigenen Muttersprache und eigene Schulen. Ihre Sprachen sollten als Amtssprachen zugelassen werden, was dazu führte, daß Bezeichnungen topographischer Natur, wie z.B.
Ortstafeln, zweisprachig verfaßt wurden. Jede Organisation, die den Minderheiten diese Rechte entziehen wollte, war verboten. Mit diesem Staatsvertrag wurde der Minder-heitenschutz in Österreich geregelt. Es dauerte allerdings noch Jahre bis diese Gesetze zur Ausführung kamen. Nicht viel später aber kam es zu den ersten Konflikten.1972 etwa, als das Ortstafelgesetz erlassen wurde, kam es zu einem "Ortstafelstreit" in Kärnten.
Zweisprachige Tafeln wurden von den deutschsprachigen Kärntnern gewaltsam beseitigt. Aus dem Ausland hagelte es daraufhin Proteste und dir Regierung reagierte darauf mit einer eigenen Ortstafelkommission. Im Jahre 1983 wurde die Einstellung der Österreicher gegenüber den Minderheiten untersucht. Die Studie ergab folgendes: Die Österreicher zeigten wenig Verständnis für Minderheitenrechte, da diese meist als Bevorzugung und Sonderrechte interpretiert wurden. Sie meinten auch, daß sich die Minderheiten den Österreichern anzupassen hätten. Die Studie ergab auch, daß die Vorurteile zunahmen je größer die Distanz war, und je ungebildeter der Betroffene war.
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