Die von den Außen-Min. der Mgl.staaten in der 1986 unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte niedergelegte Zielsetzung basiert auf einem Einigungsprogramm, das über Zollunion, gemeinsamen Binnenmarkt, Schaffung eines weiterentwickelten Europäischen Währungssytems und die Europäische Politische Zusammenarbeit die Verwirklichung der polit. Union anstrebt.
Ende 1991 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Mgl.staaten auf einen Stufenplan zur Realisierung der Europ. Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU); Am 7.2. 1992 wurde daraufhin der Maastrichter Vertrag (Vertrag über die Europ. Union) unterzeichnet. In 3 Stufen sollen u.a. das Europ. Währungssytem ausgebaut und die Außen-, Sicherheits-, Rechts-, Sozial- und Wirtschafts-politik aufeinander abgestimmt werden. Nach Erfüllung bestimmter finanz- und wirtschaftspolit. Konvergenzkriterien durch die Mgl.staaten soll frühestens zum 1.1. 1997 die Europ. Zentralbank gegründet werden, am Ende des Stufenplans steht die Einführung einer gemeinsamen Europ. Währung frühestens zum 1.1. 1999. Eine zusätzl. Dimension gewinnt die EU durch die Zusammenarbeit mit der EFTA (Einführung des Europäischen Wirtschaftsraums zum 1.1. 1993) und das noch offene Verhältnis zu den osteurop. Staaten.
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