Es handelte sich beim Deutschen Reich um eine konstitutionelle Erbmonarchie und um einen föderalistischen Bundesstaat mit 42 Millionen Einwohnern. Die Hegemonialstellung Preußens ist seit dem Beitritt der Südstaaten etwas zurückgegangen.
Bismarck entwickelte eine Verfassung, die der von 1867 vom Norddeutschen Bund sehr nahe kam. Der preußische König war der Deutsche Kaiser Wilhelm I und Ministerpräsident Bismarck war gleichzeitig Reichskanzler. Alle Beschlüsse mussten vom Kaiser gegengezeichnet werden. Preußen hatte die Machtorgane unter ihrer Führung. Im Bundestag waren die Vertreter der Länder, die eine Mehrheit zum Beschluss brauchten. Auch hier hatte Preußen fast die Hälfte der Abgeordneten.
Auch im Reichstag war eine Mehrheit nötig. Um diese zu erhaschen band Bismarck sich nicht an eine Partei, sondern spielte die einzelnen Mitglieder gegeneinander aus.
Die Reichsgesetze mussten zusätzlich vom Bundesrat genehmigt werden.
Die bürgerlichen Grundrechte nach amerikanischem Vorbild wurden in der Verfassung nicht erwähnt, sie traten später nur durch ein einfaches Gesetz in Kraft. Gewählt wurde nach einem allgemeinen, souveränen, gleichen und freien Wahlrecht, jedoch konnte von Volkssouveränität nicht die Rede sein, denn auf die Politik hatte der Reichstag wenig Einfluss, er konnte vom Kaiser einberufen und aufgelöst werden.
Die Wahlberechtigung hatten nur Männer ab 25. mit festem Wahlrecht.
Die einzelnen Länder hatten weiterhin das Recht auf eigene Landesverfassungen bezüglich Steuern etc. Bismarck hat ein Kompromiss zwischen den tragenden Konservativen Staaten und der Forderungen der Liberalen geschaffen. In Wirklichkeit war der Staat eine von ihm geführte Monarchie mit demokratischem Zusatz, denn er war auch Vorsitzender des Bundesrates.
Es wurde kein einheitlicher Nationalstaat geschaffen, denn die Vormachtstellung Preußens verhinderte die Einheit der Nation.
|