Am 11. April 1955 flog die österreichische Regierungsdelegation nach Moskau. In der ersten Verhandlungssitzung am Nachmittag des 12. April im Kreml wurden schon alle wichtigen Streitpunkte zur Sprache gebracht. Molotow betonte, daß er sicher sein müsse, "daß Österreich in Zukunft nicht zum Aufmarschgebiet für andere Mächte wird". Bundeskanzler Raab verwies darauf, daß die österreichische Regierung schon mehrmals erklärt habe, daß sich Österreich keinem Militärbündnis anschließen wolle. Molotow erklärte weiters, daß der Sowjetunion eine Stellung vorschwebte, wie sie die Schweiz habe. Damit stellte sich heraus, daß die Sowjetunion für eine Neutralität Österreichs eintrat.
Raab verlangte außerdem einen festen Termin für den Abzug der Besatzungstruppen aus Österreich, womit sich Molotow einverstanden erklärte. An diesem Nachmittag wurden noch weitere Punkte wie wirtschaftliche Fragen und Fragen über die Freilassung von Zivil- und Kriegsgefangenen verhandelt. Außerdem wurde über verschiedene Ablösen gesprochen.
Im Laufe des Nachmittags wurde der österreichischen Delegation klar, daß Rußland zu einem Ende der Verhandlungen und zum Abschluß des Staatsvertrages kommen wollte.
Molotow präsentierte in den folgenden Tagen eine Lösung, mit der alle Beteiligten, nämlich die Westmächte, die Sowjetunion und Österreich leben könnten: die Neutralität nach dem Vorbild der Schweiz. Bundeskanzler Raab erklärte dazu: "Wir sind wesentlich Ihrer Auffassung und wollen die Neutralität haben".
Bei den Wirtschaftsverhandlungen nahm die Erdölfrage den breitesten Raum ein. Schließlich wurde beschlossen, daß Österreich innerhalb von 10 Jahren, wenn möglich schneller, 10 Millionen Tonnen Rohöl an die Sowjetunion liefert. Die Frage der Donau Dampfschiffahrtsgesellschaft wurde so gelöst, daß Österreich 2 Millionen US-Dollar als Ablöse dafür bezahlen würde. Zum Abschluß der Verhandlungen versprach Molotow, daß spätestens zum Zeitpunkt des Abzuges der Sowjettruppen aus Österreich alle in der Sowjetunion inhaftierten Österreicher zurückgekehrt sein werden. Die eigentlichen Verhandlungen waren am 14. April um 12 Uhr 30 beendet. Nun mußten die Ergebnisse der Verhandlungen nur noch in Form eines Memorandums gebracht werden. Diese Aufgabe dauerte bis in die Frühen Morgenstunden der 15. April 1955.
Die wichtigsten Vereinbarungen dieses "Moskauer Memorandums" waren für Österreich in Punkt I:
1. Im Sinne der von Österreich bereits auf der Konferenz von Berlin im Jahre 1954 abgegebene Erklärung, keinen militärischen Bündnissen beizutreten und militärische Stützpunkte auf seinem Gebiet nicht zuzulassen, wird die österreichische Bundesregierung eine Deklaration in einer Form abgeben, die Österreich international dazu verpflichtet, immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird.
2. Die österreichische Regierung wird diese österreichische Deklaration gemäß den Bestimmungen der Bundesverfassung dem österreichischen Parlament unmittelbar nach Ratifikation des Staatsvertrages zur Beschlußfassung vorgelegt.
Für die Sowjetunion waren die Vereinbarungen des Punktes II von großer Bedeutung:
1. Die Sowjetregierung ist bereit, den österreichischen Staatsvertrag unverzüglich zu unterzeichnen
2. Die Sowjetregierung erklärt sich damit einverstanden, daß alle Besatzungstruppen der vier Mächte nach Inkrafttreten des Staatsvertrages nicht später als am 31. Dezember 1955 aus Österreich abgezogen werden.
Die Haltung der Bundesregierung war folgende: Es sollte deutlich werden, daß Erklärung zur Neutralität freiwillig abgegeben wird. Sie sollte daher weder im Staatsvertrag, noch in einem sowjetisch-österreichischen Vertrag verankert sein.
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