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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die stellung der jüdischen frau in wien



Wie auch in anderen Religionen hatte die Frau im Judentum eine untergeordnete Rolle. Das System des Judentums begünstigte die Männer gegenüber den Frauen. Macht und Autorität waren männliche Monopole und während Söhne vom frühen Alter an eine religiöse Ausbildung erhielten, wurden Mädchen so gut wie gar nicht unterrichtet.
Den Frauen blieb auch weitgehend die Beteiligung am aktiven religiösen Leben der Synagoge verwehrt. Es ist heute nicht genau bekannt, ab wann die Absonderung der Frauen von den Männern erfolgte, doch schon mittelalterliche Synagogen haben separate Räumlichkeiten, den Frauenbereich. Erst mit den Reformern im 19. Jahrhundert gab es ein Entgegenkommen der Männer. In vielen Synagogen wurden die Gitter der Frauenbereiche niedriger gebaut oder ganz weggelassen. War der Frauen- und Männerbereich durch eine Mauer getrennt, so kam es zu einer Öffnung mittels Durchbrüchen oder zu einem vollständigen Abriß.
Bei den Reformern war es der Frau auch gestattet, unbehindert und aktiv am religiösen Leben teilzunehmen. Trotz der weiterhin andauernden Geschlechtertrennung war es für die Frau nun möglich, den Mann beim Gottesdienst zu sehen und andersherum. Man erreichte eine Integration der Frau. Die minderwertige Stellung der Frau im Judentum wird auch im Reinheitsprinzip deutlich. In der Mikwe, einem rituellen Bad, werden Personen oder Gegenstände gewaschen, die von Unreinheiten unterschiedlicher Herkunft gereinigt werden müssen. Oftmals wird Unreinheit mit dem Tod verbunden. Wer also mit einem Toten in Kontakt war oder gar mit ihm unter einem Dach schlief wurde als nicht rein bezeichnet.
Die Monatsblutung, die sich aus der Nichtbefruchtung und dem Tod einer Eizelle ergibt, macht die Frau in der Vorstellung des Judentums unrein.
Während der Zeit der Unreinheit, also dem Zeitraum der Monatsblutung und den folgenden sieben Tagen, ist der Geschlechtsverkehr mit dem Ehepartner verboten und erst nach dem Untertauchen der Frau in der Mikwe wieder gestattet. Für die Frau gibt es also die Pflicht der Enthaltsamkeit während ihrer Periode der Unreinheit.
Dieses Gesetz ist das Nidda-Gesetz, das Gesetz der Familienreinheit. Das Eintauchen in der Mikwe gilt auch vor einer Hochzeit. Am Vorabend der Hochzeit ist es eine Pflicht für die Braut das Ritual des Untertauchens in der Mikwe auszuüben.
Der Rechtsstatus war für Frauen ebenfalls nur gering. Man könnte ihn mit dem von Sklaven oder Minderjährigen vergleichen, nur daß dieser Rechtsstatus für jüdische Frauen ein Leben lang Gültigkeit hat. So war es ihnen untersagt, vor Gericht als Zeuge aufzutreten oder gar am politischen Leben teilzunehmen.

 
 

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