Die Revolution in Preußen zog sich durch nahezu alle Schichten. Die Intellektuellen Liberalen forderten uneingeschränkte politische Grundrechte, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, allgemeines Wahlrecht und Volksbewaffnung zum eigenen Schutz.
Die Karlsbadener Beschlüsse wurden wieder durchgesetzt. Wählen durfte nur, wer Besitz hat. Ende 47 wurden ein Vereinigter Landtag einberufen, der Klarheit zwischen der bürgerlich-liberalen Gesellschaft und dem monarchischem Staat schafften sollte, jedoch konnte keine Veränderung der revolutionären Stimmung verzeichnet werden.
In Berlin kam es zu Protesten von Handwerken, Arbeitern, Bauern und jungen Kaufleuten, welche die Obrigkeit opponierten.
Am 13. März kam es zu einem Aufeinandertreffen zwischen Demonstranten und dem preußischen Militär. Straßen- und Barrikadenkämpfe führten zu einem Vorläufigen Rückzug des Militärs und die Demonstranten sahen sich siegessicher. Der preußische König berief den Landtag ein und gewährte die Aufhebung der Zensur. Der Abzug des österreichischen Königs Metternich versetzte Wilhelm IV in Angst, da ihm deutlich wurde, wie stark die vom Volk ausgehende Kraft sein kann. Er versprach in der Märzproklamation eine konstitutionelle Verfassung, die Reorganisation des Deutschen Bundes und die Pressefreiheit. Das Volk dankte mit einem großen Jubel vor dem Berliner Schloss.
Das Militär bewachte die Schauplätze der Demonstrationen. Dabei lösten sich 2 Schüsse, die Situation eskalierte und es kam erneut zu erbitternden Straßen- und Barrikadenkämpfen. Der König zog die Truppen zurück und bekannte diesen Vorfall als Irrtum.
In einer Rede an die deutsche Nation erklärte Wilhelm VI die deutsche Einheit, Freiheit und eine konstitutionelle Monarchie.
"Preußen geht fortan in Deutschland auf". Jedoch wurde die Forderung nach der Volkssouveränität nicht erfüllt, Wilhelm IV berief zur Klärung das Märzministerium ein.
Die im Mai 48 neu gewählte preußische Nationalversammlung sollte zusammen mit dem König eine Verfassung beschließen, zusätzlich ging es darum, die Rechtfertigung von der Seite des König "von Gottes Gnaden" zu streichen, ein Einkammersystem mit Wahlrecht für Männer und die Adelsprivilegien aufzuheben. In der preußischen Nationalversammlung gab es mehr Bauern, Handwerker und mittlere Beamte an in der "Frankfurter" Nationalversammlung. Es wurde ein Verfassungsentwurf verabschiedet, welcher ein aufschiebendes Veto des Königs beinhaltete. Allerdings konnte man sich um das nicht Militär einig werden. Diese Ursache führte zu einer enorm schnellen Entwicklung der Parteibildung.
Der Streit zwischen dem König und der preußischen Nationalversammlung ging weiter, bis er die Nationalversammlung auflöste und eine Verfassung mit restaurativen Grundsätzen oktroyierte. Diese beinhaltete ein Zweikammersystem. In dem Herrenhaus waren von König bestimme Standesherren, im Abgeordnetenhaus befanden sich Wählmänner. Gewählt wurde im Dreiklassenwahlrecht, was bedeutete, das eine kleine Gruppe wohlhabender Bürger genauso viele Wahlmänner wählen konnten, wie die viel größere Schicht an Bauern und Handwerkern. Das Dreiklassenwahlrecht war nicht Ständisch, sondern bezog sich auf die gezahlten Steuern. Die breite Masse konnte nicht repräsentiert werden und wurde nicht ernst genommen. Die größte Anzahl der 443 Abgeordneten kommt aus dem Justizbereich und des Großgrundbesitzern.
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