Im Januar 1942 wurde in einer Konferenz in London der erste Schritt zur Formulierung eines Programms für die Behandlung von Kriegsverbrechern unternommen. An dieser Konferenz nahmen Repräsentanten folgender von den Deutschen besetzten Länder teil: Belgien, Tschechoslowakei, Frankreich, Griechenland, Holland, Jugoslawien, Luxemburg, Norwegen und Polen . In der Erklärung von St. James vom 13.1.1942 bezeichneten die Konferenzteilnehmer \"als eines ihrer wichtigsten Kriegsziele die Bestrafung der für die Verbrechen Verantwortlichen, und zwar im Wege der Rechtsprechung, gleichgültig, ob die Betreffenden alleinschuldig oder mitverantwortlich für diese Verbrechen waren\".
(1) Die Unterzeichnermächte verlangten ferner, \"daß im Geiste internationaler Solidarität a) die Schuldigen oder Verantwortlichen ohne Ansehen der Nationalität gesucht und vor Gericht gestellt und abgeurteilt würden, b) daß die verkündeten Urteile vollstreckt würden\"(2). In der Anerkennung der Erklärung von St. James durch die Vereingten Staaten von Nordamerika, Großbritannien und die Sowjetunion wurde die Ansicht bekräftigt, daß über die Kriegsverbrechen in Gerichtsverfahren verhandelt werden sollte.
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