Bei der Befragung der Verdächtigen war der Inquisitor nicht nur auf das physische Druckmittel der Folter angewiesen, er übte vor allem psychischen Druck aus.
Der Angeklagte hatte kein Recht zu erfahren, wer ihn angeklagt hatte und welche konkreten Beschuldigungen gegen ihn erhoben worden waren.
Ziel der Verhöre war das Geständnis. Ohne Geständnis gab es keine Rettung der Seele, keine Versöhnung mit der Kirche, ohne Geständnis gab es auch keine Verurteilung, außerdem nannte der Beschuldigte ohne Geständnis meist auch keine Namen von Mitschuldigen.
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