Dem 1867 gegründeten Norddeutschen Bund gehörten außer Preußen seine Bundesgenossen von 1866 an, aber auch die früheren Gegner Sachsen und Hessen nördlich der Mainlinie. Als Zentralbehörde wurde der Bundesrat aus Vertretern der einzelstaatlichen Regierungen geschaffen. Preußen stellte den Bundeskanzler, der dem Bundesrat präsidierte. Das Präsidium führe die Geschäfte des Bundes und vertrat ihn völkerrechtlich nach außen. Die Truppen unterstanden dem König von Preußen als Bundesfeldherrn. Die Abgeordneten des Reichstags wurden in allgemeiner, gleiche, geheimer und direkter Wahl bestimmt. Ein derartig demokratisches Wahlrecht war in allen Mitgliedstaaten bis dahin ohne Beispiel, Frauen durften natürlich noch nicht wählen. Der Reichstag war auf die Legislative beschränkt, die Gesetzgebung übte er zusammen mit dem Bundesrat aus.
Die Verfassung des Norddeutschen Bundes gab das Modell ab für die spätere Reichsverfassung.
1868 kam als weitere Nord-Süd-Klammer ein Deutsches Zollparlament hinzu.
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