Im ost-fränkischen Reich gab es ebenso wie früher bei den Karolingern kein Herrschaftsmonopol. Alle adligen Standesgenossen des Königs waren "Herren mit eigener Macht und eigenem Recht", d.h. jeder Adlige herrschte willkürlich über sein Land und die Menschen, die darauf wohnten. Dies verschaffte ihnen eine große Unabhängigkeit vom König, die so weit ging, das sie sogar Krieg gegen andere Adlige führen konnten (Fehde).
Zwei Problemen musste sich der König also stellen:
1. Wie konnte er den Adel an sich binden?
2. Wie konnte er sich von ihnen abheben?
Die Abgrenzung erfolgte durch das Königsheil. Dies besaß nur der König. Es entstand aus dem Sakralkönigtum (König = Vertreter der Götter) und dem Heerkönigtum (König = Heerführer). Die beiden Königtümer hatten ihren Ursprung in der germanischen Zeit. Die Fähigkeiten eines Königs, den Stamm zu verteidigen und gleichzeitig auch für friedvolle Zeiten zu sorgen verstand man als Charisma. Dieses Charisma war nur an Mitglieder der Königsfamilie gebunden. Daraus folgte der Rechtsbrauch, das Reich nach dem Tod eines Königs unter seinen Söhnen aufzuteilen.
Es gab aber auch das Königsopfer: Das Verjagen eines Königs, wenn er nicht den Anforderungen entsprach.
Die Achtung vor der Königsfamilie war aber so groß, dass Franken noch an den Merowingerkönig glaubten, als dieses Amt schon ein Karolinger innehatte.
Das Königtum der Karolinger:
Um sich gegen die Merowinger durchzusetzen, brauchten die Karolinger eine rechtsgültige Legitimation. Der Hausmeier Pippin wandte sich an den Papst, damit dieser das Königsheil durch etwas christliches ersetze.
Für den Papst stand fest: Auf der einen Seite gab es die machtlosen Merowinger, die aber immer noch den Königstitel hatten, auf der anderen Seite waren die mächtigen Karolinger ohne entsprechenden Titel. Aus christlicher Sicht rechtfertigte das den Sturz der Merowinger, da sonst die Weltordnung gestört gewesen wäre. Also billigte der Papst die neue Königswürde der Karolinger.
Das Gottesgnadentum:
Auf seine Anweisung hin, traten zwei neue Vorgänge in Kraft:
1. Der König wurde vom Volk durch adlige Vertreter in der Reichsversammlung gewählt.
2. Die Salbung des neugewählten Königs durch einen Bischof.
Der König galt damit als Gesalbter des Herrn, das Gottesgnadentum war geschaffen. Zum Königstitel kam nun der Zusatz: Gratia Dei Rex (durch die Gnade Gottes König).
Das Reisekönigtum
Durch die Selbständigkeit des Adels und der Größe des Reiches kam es zum Reisekönigtum, denn die Herrschaft war nur dort wirksam, wo der König präsent war. Er reiste ständig von Pfalz zu Pfalz(Pfalz = befestigter Königshof). Dort wurde die Herrschaft ausgeübt, d.h. Recht gesprochen, Schutz gewährt usw.
Wer von den Adligen gerade am Hof war, beriet den König. Jedoch gab es auch feste Hofämter. Diese wurden meist von Bediensteten unter der Aufsicht eines Adligen ausgeübt. Bei den geistlichen Hofämtern war dies nicht möglich.
Die Hofkapelle
In der Karolinger Zeit entstand die Hofkapelle, der Zusammenschluss aller Hofgeistlichen unter der Leitung eines Kapellans. Ihnen fielen neben kirchlichen Aufgaben vor allem Verwaltungsaufgaben zu, da sie die einzigen waren, die Lesen und Schreiben konnten. Sie übernahmen die gesamte Urkundenausstellung unter der Leitung eines Kanzleileiters. Von dort war es nur noch ein kleiner Schritt bis zur aktiven politischen Mitwirkung. Aus dem Kanzleileiter wurde der Kanzler, später der Erzkanzler. Dieser wurde im Laufe der Zeit zur wichtigsten politischen Persönlichkeit nach dem Herrscher.
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