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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der beginn des krieges gegen die sowjetunion



Hitler hatte es trotz aller Erfolge nicht vermocht, ein grundsätzliches strategisches Problem zu lösen. Nach wie vor machte Großbritannien keinerlei Anstalten, sich dem deutschen Druck zu beugen. Um sein immer wieder in Varianten durchdachtes Ziel eines "Lebensraumkampfes im Osten" zu verwirklichen, musste Hitler sich nun auf ein militärstrategisches Vabanquespiel einlassen: ein Zweifrontenkrieg gegen England und Russland. Die deutsche Führung hielt einen Blitzkrieg gegen den "bolschewistischen Feind" für möglich.

Konzeption des Vernichtungskrieges
Am 18. Dezember 1940 erging in der "Weisung Nr. 21" Hitlers Befehl, die Vorbereitung für das "Unternehmen Barbarossa" zu treffen. "Die deutsche Wehrmacht muss darauf vorbereitet sein, auch vor Beendigung des Krieges mit England Sowjetrussland in einem schnellen Sieg niederzuwerfen." Der Kampf gegen Russland war von Beginn an als rassistischer Vernichtungskrieg geplant. Er unterschied sich damit grundsätzlich von den bisherigen Feldzügen gegen die Westmächte. Vernichtung und Ausrottung galten als Leitmotive expansionistischer Kriegsführung im "Unternehmen Barbarossa".


Im Kessel von Stalingrad
Am Beispiel der Rolle der Wehrmacht wird deutlich, welche qualitative Radikalisierung die nationalsozialistische
Politik vollzogen hatte. Es gab innerhalb der Wehrmachtsführung im Polenfeldzug Bedenken gegen rassistische und völkerrechtswidrige Exzesse. Die Meinungsverschiedenheiten nahmen ab, und die Wehrmacht entwickelte sich zum willigen Vollstrecker des nationalsozialistischen Vernichtungskrieges.
Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen: In Hitlers Erlass über "Die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet ,Barbarossa' und besondere Maßnahmen der Truppe" vom 13. Mai 1941 wurden schon Wochen vor Kriegsbeginn die Weichen für die Eroberungspolitik in Russland gestellt. "Freischärler", also Partisanen, seien schon im Kampf oder auf der Flucht "schonungslos" zu liquidieren, lautete der Befehl. Dies gelte ebenso für solche Zivilisten, die sich den Anordnungen deutscher Soldaten zu widersetzen versuchten. Straffreiheit dagegen war all denjenigen in Aussicht gestellt, die sich an den "Säuberungsaktionen" beteiligt und dadurch gegen militärrechtliche Bestimmungen verstoßen hatten. Unter Androhung von Strafe wurde den Wehrmachtsangehörigen befohlen, verdächtigte Täter nicht zu verwahren, sondern sie gleich zu exekutieren. Und diejenigen Handlungen sollten unter Strafe gestellt werden, die, die Moral der Truppe hätten gefährden können. Dazu zählte beispielsweise "geschlechtliche Hemmungslosigkeit" ebenso wie der Raub oder die Verschwendung von Vorräten und Beutegut.
Keineswegs stießen die Anordnungen des "Führers" auf Protest der Wehrmacht. Zwar verstießen sie gegen die elementaren Grundregeln des Völkerrechtes, doch machte sich die Wehrmachtsführung den Kriegsgerichtsbarkeitserlass zu Eigen und lieferte zugleich noch eine ideologische Begründung. "Bei der Beurteilung solcher Taten ist in jeder Verfahrenslage zu berücksichtigen", so der Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, "dass der Zusammenbruch im Jahre 1918, die spätere Leidenszeit des deutschen Volkes und der Kampf gegen den Nationalsozialismus mit den zahlreichen Blutopfern der Bewegung entscheidend auf bolschewistischen Einfluss zurückzuführen war und dass kein Deutscher dies vergessen hat". Die Anordnung Hitlers öffnete den Verbrechen der Wehrmacht an der Zivilbevölkerung Tür und Tor. Jede Frau und jeder Mann konnte nun Opfer der nationalsozialistischen Willkür werden. Wer zum "Partisanen" erklärt und exekutiert wurde, hing allein vom Ermessen der lokalen militärischen Entscheidungsträger ab. Freilich gab es auch Teile der Wehrmacht, die sich dem widersetzten, Befehle nicht weitergaben und Kriegsgefangene menschlich zu behandeln suchten. Doch war diese Gruppe, gemessen an den Befürwortern des "Unternehmens Barbarossa", verschwindend gering.
Waren im "Kriegsgerichtsbarkeitserlass" die Feindgruppen noch nicht genau definiert, so präzisierten die "Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare" vom 6. Juni 1941 die Aufgaben der Wehrmacht. "Im Kampf gegen den Bolschewismus ist mit einem Verhalten nach den Grundsätzen der Menschlichkeit oder des Völkerrechtes nicht zu rechnen. Die Urheber barbarisch asiatischer Kampfmethoden sind die politischen Kommissare. Gegen diese muss daher sofort und ohne weiteres mit aller Schärfe vorgegangen werden." Der "Kommissarbefehl" zeigt deutlich, wie weit sich die deutsche Kriegspolitik von den Grundlagen des Völkerrechtes entfernt hatte. Die politische Führung Russlands sollte ausgeschaltet, entmachtet und bei dem geringsten Zeichen von Widerstand oder Widerspruch exekutiert werden.

Gründe für den Russlandfeldzug
Sicher ist, dass Hitler und die Wehrmacht 1941 nicht mit einem militärischen Schlag der Sowjetunion rechneten. Man ging davon aus, dass die russische Armee, die sich in einer Phase der Reorganisation und Modernisierung befand, noch nicht kriegsbereit sei. Zwar gab es Meldungen über russische Truppenbewegungen, doch gaben diese keinesfalls Grund zur Unruhe. Nach ihrer Einschätzung der Lage und ihrem Wissensstand konnten sich Hitler und die Wehrmacht also nicht auf eine präventive Funktion des Russlandfeldzuges berufen. Die Motive, warum sich Hitler ausgerechnet im Juni 1941 zu einem Angriff auf Russland entschloss, müssen also an anderer Stelle gesucht werden. Sowohl ideologische als auch strategische Beweggründe können angeführt werden, nicht aber ein Präventivkrieg. An erster Stelle stand Hitlers Ziel der Eroberung von "Lebensraum im Osten".
Zur Verhinderung dieses Bündnisses standen der deutschen Außenpolitik zwei Möglichkeiten zur Verfügung: entweder die Aufgabe des ideologischen Zieles der Eroberung von "Lebensraum im Osten" oder Krieg gegen die Sowjetunion, der die Möglichkeit eröffnete, mit den eroberten Ressourcen die USA zu bekämpfen. Da die Vorbereitung auf den "Lebensraumkampf im Osten" das Kernelement der nationalsozialistischen Politik war, gab Hitler dem Vernichtungskrieg den Vorzug.



Folgen des Krieges
Der 2. Weltkrieg war die größte Auseinandersetzung in der Menschheitsgeschichte. Fast ein Drittel der Weltbevölkerung aus 61 Ländern war daran unmittelbar beteiligt. Insgesamt standen 110 Millionen Menschen unter Waffen, davon über die Hälfte im Dienst der Sowjetunion, Deutschlands und der USA. Das internationale Kräfteverhältnis verschob sich infolge des Krieges nachhaltig: Die Sowjetunion wurde neben den USA zur Weltmacht. Die bisherigen Großmächte England, Frankreich, Deutschland und Japan verloren an Bedeutung.

 
 

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