Widerstand ist die aktive Auflehnung gegen ein Regime, das als unrechtmäßig, tyrannisch oder als vom Ausland aufgezwungen empfunden wird.
Widerstand ist das überstaatliche Grundrecht des einzelnen sich gegen verfassungswidrige oder gegen das Sittengesetz verstoßende Eingriffe der Staatsgewalt zu widersetzen, wenn der Widerstand das einzige Mittel ist das Recht zu erhalten oder wiederherzustellen.
Das Grundgesetz der BRD beinhaltet indirekt das Widerstandsrecht zur Erhaltung der Demokratie. Der Artikel 20 Absatz 4 besagt: Gegen jeden, der es unternimmt, die demokratische Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist
|