Die Gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. Sowohl in Straf-, als auch in Zivilprozessen wirken Laien an der Rechtsprechung mit. Geschworene und Schöffen bzw. Laienrichter bei Arbeits-,
und Handelsgerichten. Richter sind gegen.
Versetzung und Kündigung geschützt.
Aufgrund der Gesetze erlassen Verwaltungsbehörden (z.B. Finanzamt Verordnungen und fällen Entscheidungen in Einzelfällen durch Bescheide. Gerichte fällen Urteile bzw. fassen Beschlüsse. Im Rechtsmittelverfahren wird ein Urteil durch die nächsthöhere Instanz überprüft. Als höchste Instanz überprüft der Verfassungsgerichtshof, ob Gesetze verfassungskonform und Verordnungen gesetzeskonform sind. Die letzte Instanz in Entscheidungen in Einzelfällen ist der Verwaltungsgerichtshof. Berufung gg. Bescheid: Finanzamt - Finanzlandesdirektion - BM - Verwaltungsgerichtshof.
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