Zu vergebende Sitze: 21br /
Zweitstimmenzahlen der Parteien:
A B C D
Teiler Höchstzahl Sitz Nr. Höchstzahl Sitz Nr. Höchstzahl Sitz Nr. Höchstzahl Sitz Nr.
1 10000 1 8000 2 4000 4 3000 7
2 5000 3 4000 5 2000 10 1500 15
3 3333,33 6 2666,66 8 1333,33 17 1000
4 2500 9 2000 11 1000
5 2000 12 1600 14
6 1666,66 13 1333,33 18
7 1428,57 16 1142,85 20
8 1250 19 1000
9 1111,11 21
10 1000
Die Sitze für die einzelnen Parteien werden in der Reihenfolge nach der Größe der sich aus der Teilung durch 1,2,3 usw. ergebenden Höchstzahlen verteilt. So erhält z. B. die Partei A den 1., 3., 6., 9., 12., 13., 6., 19. Und 21. Sitz (entsprechend der Zahlen in der Spalte neben den Höchstzahlen). Höchstzahl für den 21. Sitz ist in diesem Fall die Zahl 1111,11 !
Nach d\'Hondt ergeben sich folgende Sitzverteilungen
Partei A = 9 Sitze (1,3,6,9,12,13,16,19,21)
Partei B = 7 Sitze (2,5,8,11,14,18,20)
Partei C = 3 Sitze (4,10,17)
Partei D = 2 Sitze (7,15)
Insgesamt = 21 Sitze
Das d\'Hondtsche Verfahren bevorzugt die großen Parteien. Mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Mai 1985 wurde das d\'Hondtsche Auszählverfahren durch das Berechnungsverfahren nach Hare/Niemeyer ersetzt
Das Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer
Das Hare-Niemeyersche Verfahren, das in der englischen Literatur unter \"Hamilton method\" bekannt ist, ist wohl das naheliegendste der drei Verfahren die hier besprochen werden.
Hierbei werden die Stimmen einer einzelnen Partei durch die Gesamtzahl der Stimmen dividiert und dann mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate multipliziert. Jede Partei erhält nun den ganzzahligen Teil ihres so erhaltenen Wertes. Die Mandate, die nun noch nicht vergeben sind, werden an die Parteien verteilt, deren Nachkommawerte am größten sind.
Auf den folgenden Seiten seien Rechenbeispiele für dieses Verfahren dargestellt
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