Nach Anhörung von Vertretern der Jewish Agency und des Arabischen Hochkomitees beschloß die UNO-Vollversammlung am 15. Mai 1947 einen 11-Staaten-Sonderausschuß einzusetzen, das United Nations Special Committee on Palestine (UNSCOP). Es sollte alle seiten des Problems untersuchen und den Vereinten Nationen bis zum 1. September zu berichten.
Im Bericht schlug die Mehrheit der Mitglieder des UNO-Sonderausschusses vor, Palästina in einen arabischen und einen jüdischen Staat zu teilen und Jerusalem zu internationalisieren. Die Vertreter Indiens, Irans und Jugoslawiens dagegen befürworteten einen palästinensischen binationalen Förderativstaat.
Nach langen Erörterungen in verschiedenen UNO-Gremien wurde schließlich am 29. November 1947 der Vollversammlung die Resolution Nr. 181 (II) zur Abstimmung übergeben.
33 Staaten stimmten für die Resolution 13 stimmten dagegen, darunter die sechs arabischen Mitgliederstaaten, 10 enthielten sich der Stimme. Die Resolution hatte damit die Zweidrittelmehrheit erhalten und galt als angenommen.
Der \"Teilungsplan mit Wirtschaftsunion\" enthielt folgende Bestimmungen:
\"1. Das Mandat für Palästina soll sobald wie möglich beendet werden, jedoch auf keinen Fall später als am 1. August 1948.
2. Die bewaffneten Kräfte der Mandatsmacht sollen nach und nach von Palästina abzogen und der Abzug sobald wie möglich abgeschloßen werden, jedoch auf keinen Fall später als am 1. August 1948.
3. Unabhängige arabische und jüdische Staaten sowie das Besondere Internationale Regime für den Stadtbezirk von Jerusalem sollen zwei Monate nachdem der Abzug der Streitkräfte der Mandatsmacht beendet worden ist, auf jeden Fall nicht später als am 1. Oktober 1948, zur Existenz langen.\"
Der arabische Staat sollte ein Gebiet von 11.100 km², d. h. 43% des Territoriums, umfassen. In diesem Gebiet wohnten zur Zeit der Teilung 725.000 Araber und 10.000 Juden. Für den jüdischen Staat war ein Gebiet von 14.100 km², d. h. 56% des Territoriums, vorgesehen, worin 498.000 Juden und 407.000 Araber lebten. Das internationale Gebiet von Jerusalem mit 105.000 Arabern und 100.000 Juden nahm 1% der Fläche Palästinas ein.
Die Resolution sah für beide Seiten demokratische Verfassungen vor, die u. a. das allgemeine Wahlrecht, die Respektierung der Menschen- und Bürgerrechte, den Schutz der heiligen Stätten aller in Palästina ansässigen Religionsgemeinschaften sowie vor allem den Schutz und die Freiheit der nationalen und religiösen Minderheiten in dem jüdischen bzw. arabischen Staat enthalten sollten.
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