Die nationalsozialistische Ideologie:
- Der Rassismus:
Die Germanen bilden den arischen Kern und das deutsche Volk diesen noch am reinsten erhalten habe.
Nürnberger Gesetze: Nur Deutsche „arischer Abstammung“ Reichsbürger sein können
- Der Sozialdarwinismus:
Struggle of life
Kampf ums Dasein
Sieger in diesem Kampf werden die mit den besten vererbten Anlagen
Gesetz der natürlichen Auslese
- Der Anspruch auf Lebensraum:
„Das Recht auf Grund und Boden kann zur Pflicht werden, wenn ohne Bodenerweiterung ein großes Volk dem Untergang geweiht erscheint“ ( „ Mein Kampf“)
- Das Führerprinzip:
Alle Funktionen Kompetenzen und Machtträger werden von oben nach unten bestimmt und eingesetzt.
Der Untergebene hat seinen Vorgesetzten absoluten, bedingungslosen Gehorsam zu leisten.
Jeder Funktionsinhaber ist nur „nach oben“ nicht aber „ nach unten“ oder seinen gleichrangigen Mitarbeitern rechenschaftspflichtig und verantwortlich.
- Die Anti-Haltungen:
Antichristlich und antikirchlich
Antiindividuell und antiliberal
Antidemokratisch
Antipluralistisch
Antimodern
Anti-international
Antifreiheitlich
Die NS ist eine Variante des Totalitarismus.
Der Weg in die Diktatur:
Der Vorgang war verfassungsrechtlich korrekt. Nicht zum ersten mal hatte der Reichspräsident, gestützt auf den Art. 48 der Weimarer Verfassung, ein Präsidialkabinett ohne eine tragende parlamentarische Mehrheit ernannt. Außerdem war die neu ernannte Regierung eine Koalitionsregierung, in der außer Hitler nur noch 2 nationalsozialistische Minister saßen.
Fackelzug durch das Brandenburger Tor in Berlin wurde die Machtergreifung gefeiert und der 30.01 zum Tag der nationalen Erhebung deklariert.
Hitler gestützt auf die Zusage des Reichspräsident, auch weiterhin mit Notverordnungen regieren zu können, die Machtmittel zur stückweise Demontage der Weimarer Verfassung.
Deutschnationale bzw. parteilose Konservative. Dennoch gelang es Hitler innerhalb kurzer Zeit, die Verfassung auszuhöhlen und eine Diktatur zu errichten. Einen ersten Anlass bot der Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933: Mit dem auf Hitlers Veranlassung vom Reichspräsidenten am 28. Februar erlassenen Gesetz zum Schutz von Volk und Reich wurden auf Dauer die in der Weimarer Verfassung garantierten Grundrechte außer Kraft gesetzt, und bereits in der Nacht zum 28. Februar setzte eine erste große Verhaftungswelle ein, der zunächst Kommunisten, dann auch die intellektuelle Linke sowie Sozialdemokraten und Anarchisten zum Opfer fielen, womit die stärkste oppositionelle Kraft in Deutschland ausgeschaltet war. Das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933, das so genannte Ermächtigungsgesetz, hob die Gewaltenteilung auf, d. h. überließ die Legislative der Exekutive, und schuf so zusammen mit der Reichstagsbrandverordnung die Grundlagen für den Aufbau eines autoritären, auf die Person Hitler ausgerichteten Herrschaftssystems. Gleichzeitig wurden von der SA die ersten Konzentrationslager zur Internierung politisch Missliebiger errichtet.
Die Stufen der Machtergreifung nach dem 30.01.1933:
- Hitler wird Reichskanzler 30.01.1933
- Neuverfolgung von Kommunisten/SPD
- Reichstagsbrandverordnung
( Beseitigung wichtiger Grundrechte) 28.02.1933
- Ausschaltung des Reichtages
- Neuwahlen: keine absolute Mehrheit
- „ Tag von Potsdam“ ( Hitler/ Hindenburg)
- Ermächtigungsgesetz
( Übertragung der Legislative auf die Exekutive) März 1933
- Gesetz zur Gleichschaltung der Länder
- Verbot der Parteien
- NSDAP= Staatspartei
- Verbot der Gewerkschaften
- D.A.I. 1933/34
- „Röhm Putsch“
- Beseitigung der SA als innenparteiliche Konkurrenz ( Verhaftungen/ Hinrichtungen) Juni 1934
- Machtfülle Hitlers: Hindenburg †
- Hitler Reichskanzler/ Reichspräsident
- Vereidigung der Reichswehr auf Hitler 02.08.1934
Gleichschaltung: ( S. 274)
- Beseitigung des Systems konkurrierender Parteien:
NSDAP = Monopolpartei
- Verbot der Gewerkschaften:
- Ausschaltung möglicher Gegner in der SA
- Anpassung der Justiz und Verwaltung
- Kulturpolitische Einheit
- „ Glaubensbewegung Deutsche Christen“
Wirtschaftliche Maßnahmen:
- Rasche Verminderung der Arbeitslosigkeit durch Vergabe öffentlicher Aufträge.
- Erhebliche Steigerung der Industrieproduktion
- Wachsender Lebensstandard
- Verbesserung der sozialen Hilfen
Autarkiestreben: Um für den Kriegsfall unabhängig zu sein.
Hitlers Außenpolitik:
Nach der Machtübergabe erklärte Hitler im Mai 1933,dass sich die deutsche Regierung in politischen Fragen grundsätzlich friedlich mit den anderen europäischen Staaten einigen wolle. Doch schon 3 Tage nach seiner Ernennung zum Reichskanzler zeigte er seine wirklichen Absichten. Er versprach der Reichswehr aufzurüsten, wollte die Wehrpflicht einführen und damit „neuen Lebensraum“ im Osten schaffen. In einer geheimen Rede im Jahre 1938 formulierte Hitler so: Nur unter der Vortäuschung des deutschen Friedenswillens wäre es möglich dem deutschen Volk die Freiheit zu erringen und es für den nächsten, wichtigen Schritt zu rüsten. Es wäre nötig den Leuten klarzumachen, dass sich nicht alles friedlich lösen lässt und daher manchmal Gewalt erforderlich ist.
Hitler hat durch viele Einzelaktionen, wie z.B. die Stationierung deutschen Militärs im Rheinland oder die Erhöhung der Truppenstärke, den Versailler - Vertrag verletzt. Doch die ehemaligen Hauptgegner (Frankreich und Großbritannien) wollten keinen Konflikt mit Deutschland und versuchten unter allen Umständen einen Krieg zu vermeiden.
Im Mai 1938 drohte Hitler erneut mit Krieg und forderte die Abtrennung des Sudetenlandes durch die Tschechoslowakei. Bei einem Treffen der Regierungschefs Italiens, Großbritanniens, Frankreichs und Deutschlands ging man dann auf diese Forderungen ein, legte aber den Fortbestand der restlichen Tschechoslowakei fest. Es schien, als sei der Frieden in Europa gerettet, doch Hitler brach erneut sein Versprechen, von nun an keine Gebietsansprüche mehr zu stellen und überfiel am 13. März 1939 der Rest der Tschechoslowakei. Von nun an war die Slowakei ein „selbstständiger“ Staat unter deutscher Führung.
Das Ermächtigungsgesetz
Am 24. März 1933 wurde das Ermächtigungsgesetz beschlossen. Es diente dazu, die nationalsozialistische Diktatur auszubauen. Durch die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes konnten Reichsgesetze auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Ebenfalls wurde beschlossen, dass die neu beschlossenen Gesetze von der Reichsverfassung abweichen durften. Dadurch konnte dann niemand mehr gegen die Gesetze klagen und Hitler hatte die volle Macht. Dadurch, dass die NSDAP und die DNVP im Parlament sowieso die Mehrheit hatten, konnte das Ermächtigungsgesetz problemlos durchgesetzt werden. Von da an waren die Bürger nicht mehr an der Gesetzgebung beteiligt.
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