Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Ausstieg aus der atomenergie



Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie wird innerhalb dieser Legislaturperiode
umfassend und unumkehrbar gesetzlich geregelt. Dazu vereinbaren die Koalitionsparteien
folgendes schrittweises Verfahren. In einem ersten Schritt wird als Teil des
100-Tage-Programms eine erste Änderung des Atomgesetzes mit folgendem Inhalt eingebracht:
- Streichung des Förderzwecks
- Einführung einer Verpflichtung zur Sicherheitsüberprüfung, vorzulegen binnen eines Jahres
- Klarstellung der Beweislastregelung bei begründetem Gefahrenverdacht
- Beschränkung der Entsorgung auf die direkte Endlagerung
- Aufhebung der Atomgesetz-Novelle von 1998 (mit Ausnahme der Umsetzung von

EU-Recht)
- Erhöhung der Deckungsvorsorge

Im zweiten Schritt wird die neue Bundesregierung die Energieversorgungsunternehmen zu
Gesprächen einladen, um eine neue Energiepolitik, Schritte zur Beendigung der Atomenergie
und Entsorgungsfragen möglichst im Konsens zu vereinbaren. Die neue Bundesregierung
setzt sich hierfür einen zeitlichen Rahmen von einem Jahr nach Amtsantritt.
Als dritten Schritt wird die Koalition nach Ablauf dieser Frist ein Gesetz einbringen, mit dem
der Ausstieg aus der Kernenergienutzung entschädigungsfrei geregelt wird; dazu werden die
Betriebsgenehmigungen zeitlich befristet. Der Entsorgungsnachweis wird angepaßt.
Zur Entsorgung vereinbaren die Koalitionsparteien folgendes:
Die Koalitionsparteien sind sich einig, daß das bisherige Entsorgungskonzept für die
radioaktiven Abfälle inhaltlich gescheitert ist und keine sachliche Grundlage mehr hat.
Es wird ein nationaler Entsorgungsplan für die Erblast der radioaktiven Abfälle erarbeitet.
Für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle reicht ein einziges Endlager in tiefen
geologischen Formationen aus.
Zeitlich zielführend für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ist die Beseitigung
hochradioaktiver Abfälle etwa im Jahr 2030.
An der Eignung des Salzstocks in Gorleben bestehen Zweifel. Daher soll die Erkundung
unterbrochen werden und weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre
Eignung untersucht werden. Aufgrund eines sich anschließenden Standortvergleichs soll eine
Auswahl des in Aussicht zu nehmenden Standorts getroffen werden.
Die Einlagerung radioaktiver Abfälle in Morsleben wird beendet.
Das Planfeststellungsverfahren bleibt auf die Stillegung beschränkt.
Grundsätzlich hat jeder Betreiber eines Atomkraftwerks am Kraftwerkstandort oder in der
Nähe Zwischenlagerkapazitäten zu schaffen. Bestrahlte Kernbrennstoffe dürfen nur dann
transportiert werden, wenn am Kraftwerk keine genehmigten Zwischenlagerkapazitäten
existieren und dies vom Kraftwerksbetreiber nicht zu vertreten ist. Die Zwischenlager werden
nicht zum Zweck der Endlagerung genutzt.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
Arrow Die Zeit nach dem II. Weltkrieg
Arrow Politische Parteien in den drei Westzonen
Arrow Die Entstehung der Konzentrationslager
Arrow Die UNO - United Nation Organisation
Arrow Ursprung der Azteken-
Arrow Casablanca und Teheran
Arrow 2. Weltkrieg bis Wiedervereinigung-
Arrow Ägypten
Arrow Weberaufstand
Arrow Novemberrevolution


Datenschutz
Zum selben thema
icon Industrialisierung
icon Realismus
icon Kolonialisierung
icon Napoleon Bonaparte
icon Mittelalter
icon Sozialismus
icon Juden
icon Atombomben
icon Pakt
icon Widerstand
icon Faschismus
icon Absolutismus
icon Parteien
icon Sklaverei
icon Nationalismus
icon Terrorismus
icon Konferenz
icon Römer
icon Kreuzzug
icon Deutschland
icon Revolution
icon Politik
icon Adolf Hitler
icon Vietnam
icon Martin Luther
icon Biographie
icon Futurismus
icon Nato
icon Organisation
icon Chronologie
icon Uno
icon Regierung
icon Kommunistische
icon Imperialismus
icon Stalinismus
icon Reformen
icon Reform
icon Nationalsoziolismus
icon Sezessionskrieg
icon Krieg
A-Z geschichte artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution