Die Herrschaftsstruktur des Dritten Reiches kann in zwei Großbereiche eingeteilt werden:
1. Die NSDAP mit ihren Parteiinstanzen und Organisationen
2. Den Staat mit seinen Behörden.
Die Parteiinstanzen und Organisationen der NSDAP entstanden schon während der Weimarer Republik als sogenannter Schattenstaat. Der Zweck dieses Vorgehens war folgender:
Bereits in seinem Buche "Mein Kampf" hatte er als Voraussetzung für die geplante Umwälzung eine Bewegung gefordert, die nicht nur "in sich selbst schon den kommenden Staat trägt" , sondern "ihm auch bereits den vollendeten Körper ihres eigenen Staates zur Verfügung stellen kann". Die konsequente Verwirklichung dieses Gedankens führte zu einer rasch entstehenden Vielzahl von Ämtern und Einrichtungen, die neben den eifrig genutzten Möglichkeiten zu innerparteilicher Machtverteilung vor allem dazu dienten, den Staatlichen Institutionen im Namen des wahren, angeblich unvertretenen Volkes Kompetenz und Legitimation zu bestreiten. Der ministerialen Regierungsstruktur entsprechend entstanden die Ressorts des Schattenstaates, z.B. das Außenpolitische, das Agrarpolitische oder das wehrpolitische Amt der NSDAP. Reichs- und Gauleiter traten immer nachdrücklicher mit dem Anspruch von Ministern und Regierungspräsidenten auf, SA und SS übernahmen bei öffentlichen Veranstaltungen kurzerhand polizeiliche Funktion, und auf internationalen Konferenzen ließ Hitler sich mitunter durch eigene Beobachter "vertreten". Ähnliche Zielsetzung lagen auch der parteieigenen Symbolik zugrunde. Mit dem Hakenkreuz wurde das Hoheitszeichen mit dem Horst-Wessel-Lied die Hymne des Schattenstaates geschaffen, während Braunhemd, Orden und Abzeichen ein dem Staat entgegengesetztes Zugehöhrigkeitsgefühl erzeugten.
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