Größtenteils Boykottversuche gegen Juden. Es kam zu einzelnen antisemitischen Maßnahmen auf der Grundlage der durch die Notverordnungen und dem Ermächtigungsgesetz gewonnenen Scheinlegalität. Man versuchte die Diskriminierung und Verfolgung der Juden mit diesen Gesetzen zu legalisieren. Die Aktivitäten der Juden wurden scharf von NS-Behörden überwacht, sie wurden praktisch aus dem öffentlichen Leben ausgeschaltet. Verstärkter Druck wurde erzeugt, um Auswanderungen zu erzielen.
01.04.1933 Aufruf zum Boykott jüdischer Geschäfte
07.04.1933 Entlassung der jüdischen Beamten und Zulassungsverbot für jüdische Rechtsanwälte, mit Ausnahme der ehemaligen Frontkämpfer.
Verstärkter Druck, um Auswanderungen zu erzielen.
25.04.1933 Zulassungsbeschränkung für Juden an deutschen Schulen und Hochschulen.
10.05.1933 Öffentliche Verbrennung des sogenannten undeutschen Schriftentums.
22.09.1933 Errichtung der Reichskulturkammer, Ausschluss der Juden auf kulturellem Gebiet.
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