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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Organisation und arbeitsweise des bundestages



Die Organisation  Arbeitsstil: Mischform zw. Redeparlament nach britischem Muster mit großer Wichtigkeit von Plenardebatten und dem Arbeitsparlament der USA mit Priorität der Ausschußarbeit (v. Beyme, S. 261)

 Das Bundestagsplenum umfasst Abgeordnete aus den verschiedenen Parteien.

 Es ernennt das Bundestagspräsidium mit dem Bundestagspräsidenten und

seinen Stellvertretern.

 Der Bundestagspräsident hat die repräsentative Aufgabe, den Bundestag zu vertreten seine Geschäfte zu organisieren.

 Er ist der Diskussionsleiter des Bundestages und achtet somit darauf, dass die Diskussionen ordnungsgemäß verlaufen.

 Dem Bundestagspräsidium gehört der Ältestenrat mit seinen 25 Mitgliedern aus den Fraktionen an.

- Er wird einberufen durch den Bundestagspräsidenten, durch eine Fraktion oder durch 5% der Mitglieder des Bundestages. Dem Ältestenrat hat unter anderem die Aufgabe, dem Präsidenten bei der Geschäftsführung zu unterstützen. Er verbart mit den Fraktionen die Besetzung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter und bestimmt den Arbeitsplan des Bundestages mit.

- Der Ältestenrat ist aber kein Organ, dass Beschlüsse fassen kann.

Auszüge aus der Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT)

 Dem Bundestagsplenum werden vorbereitete Entscheidungen durch die unterschiedlichen Ausschüsse vorgetragen.
- Sonderausschüsse

- Untersuchungsausschüsse
- Enquetekommissionen

- ständige Bundestagsausschüsse.

 Diese Ausschüsse sollen die Arbeiten, die ihnen überwiesen wurden, schnell erledigen.

 Sie müssen zudem dem Bundestag ausgearbeitete Beschlüsse empfehlen, die sich aber auf ihren Themenbereich beschränken. Sie können sich aber innnerhalb ihres Sachbereichs auch mit anderen Fragen beschäftigen.

 Spezielle Aufgaben haben die ständigen Ausschüsse und die Sonderauschüsse, da sie die Verhandlungen der Bundestages vorbereiten. In diesen Ausschüssen sind die auf bestimmte Fachgebiete spezialisierten Abgeordneten, die die Gesetze prüfen und die politische Linie der Partei im jeweiligen Ausschuss zur Geltung bringen.

 Für spezielle Angelegenheiten können Sonderausschüsse eingerichtet werden.

 Die Enquete-Kommission ist zuständig für die Information über umfangreichere und
bedeutsamere Sachverhältnisse. Die Kommission wird dann verpflichtend einberufen,
wenn ein Viertel des Bundestag es will.

 Die Untersuchungsausschüsse (Art 44 GG) geben der Opposition die Möglichkeit, die Bundesregierung zu überwachen und Fehler der Regierung bloßzustellen.

 Hearings: öffentl. Hörungen der Verbände vor BT-Ausschüssen ; nicht alle Ausschüsse veranstalten diese öffentlich (7. BT: 78 öffentliche, 91 nichtöffentliche Sitzungen) ; Interesse der Öffentlichkeit wird nur von wenigen Hearings erregt (v. Beyme, S. 262)


Die Bundestagsfraktionen

 Eines der wichtigsten Bestandteile des Bundestags sind die Bundestagsfraktionen der
CDU/CSU, SPD, der Grünen/Bündnis 90 und der FDP. Sie haben ihre eigenen Rechte,
anders als die fraktionslosen Mitglieder des Bundestages.

 Eine Partei benötigt 5 % der Mitglieder des Bundestages, um eine Fraktion bilden zu können.

 Dies ermöglicht eigentlich erst die Arbeit an den Gesetzen in den Ausschüssen sowie das
Antragsrecht im Plenum, da dies meist an die Mindestzahl von 5% der Abgeordnete des
Bundestages gebunden ist. Zudem entsteht ein Vorteil bei den Redezeiten und mit der
besseren Ausstattung an öffentlichen Geldern und Mitarbeitern.

 Die Fraktionen bestimmen zudem die Zusammensetzung der Ausschüsse und dürfen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einleiten.

 Deshalb wollten schon immer kleinere Parteien, die unter dieser speziellen 5%-Bundestagshürde waren, ebenfalls einen Fraktionsstatus erlangen. Das Argument solcher kleinen Gruppen lag im Hinweis auf Art. 38, der besagt, dass alle Abgeordnete gleichbehandelt werden müssen und dass sie nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Durch das Bundesverfassungsgericht ist es den fraktionslosen Mitglieder eingeräumt worden, dass sie bei den Ausschüssen mitarbeiten dürfen. Sie haben dabei aber nur eine

beratende Funktion.

 Die allgemeinen Aufgaben der Fraktionen bestehen darin, die Positionen der Parteien im
Bundestag zu vertreten. Sie diskutieren die Probleme in verschiedenen Arbeitsgruppen
und am Schluss in der gesamten Fraktion. Man versucht eine Entscheidung zu treffen, die
die Mehrheit der Fraktion befürwortet und sie dann geschlossen im Bundestag

durchzusetzen.

 Die Fraktionsmitglieder sollen daher nur in den Fraktionssitzungen ihre Meinung frei äußern. Außerhalb der Fraktion sollten sie die Meinung der Mehrheit annehmen.

 Die Redner werden von den Fraktionsvorsitzenden bestimmt. Falls ein Parteiabgeordneter
zusätzlich etwas zu dem Thema vortragen will, muss er es der Fraktion
vorher mitteilen; dies ist aber auch nur bei begründeten Ausnahmen zulässig.

 Das Ziel des Fraktionsvorsitzenden ist es, dass seine Partei als geschlossene Einheit auftritt, die ihre Meinung geschlossen gegen die anderen Parteien und deren Fraktionen vertritt. Daher sind die Fraktionsvorsitzenden einflussreiche und vielbeachtete Leute

 
 

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