Ein Binnenmarkt ist ein Gebiet ohne Grenzen für ein wirtschaftliches Geschehen, das sich von einem Ort zum anderen bewegen soll. Das wirtschaftliche Geschehen können verkaufte Waren, arbeitsuchende Menschen, angebotene Dienstleistungen oder das notwendige Kapital sein. Ein Binnenmarkt war bisher gleich mit dem Gebiet von beispielsweise Deutschland oder Österreich. Das wirtschaftliche Geschehen in einem Binnenmarkt wird durch viele Gesetze, Verordnungen und Normen geregelt, z.B. über Arten und Höhen von Steuern, über die Zulassung von Lebensmitteln und über staatliche Sozialleistungen. Um einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, reicht es nicht aus, wenn zwei oder mehr Staaten untereinander Zölle aufheben und Freihandelszonen oder eine Zollunion bilden. Die Grenzen würden unter staatlicher Kontrolle bleiben, Güter, Personen, Dienstleistungen und Kapital könnten nicht frei in andere Staaten gelangen, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist eingeschränkt, es gibt keine Niederlassungsfreiheit für Handwerker und Unternehmen.
Es mußten Hunderte von unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen und Normen geändert, aufgehoben, angepaßt und gegenseitig anerkannt werden, damit diese Beschränkungen in einem gemeinsamen Binnenmarkt, der am 1. Januar 1993 verwirklicht wurde, aufgehoben sind und alle Personen und Unternehmen die gleichen Chancen, Rechte und Pflichten haben. (Thomas)
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