Jeder Handel innerhalb der EU wird als Binnenhandel bezeichnet.
Dafür mußten die sichtbaren Grenzen abgeschafft werden (Ausnahme: wenn mitgeführte Waren nicht für privaten Gebrauch vorgesehen sind d.h. Richtmengen müssen eingehalten werden), und um dies zu erreichen mußten die Unterschiede von den Ländern in der Besteuerung der Waren einander angeglichen werden. Dabei traten jedoch weitere Probleme auf:
Wer bekommt die indirekte Steuer (z.B. Mehrwertsteuer) das Verbrauchsland oder das Ursprungsland?
Obwohl eine Änderung der bisherigen Regelung vorgesehen war (Besteuerung im Verbrauchsland) kam es bis heute noch zu keiner Änderung. Auch die Vorschriften der EU-Länder mußten einander angeglichen werden, da es teilweise erhebliche Unterschiede gab (z.B. bei den Richtmengen für Waren).
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