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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Lawinen

Organisierter skiraum



a) Markierung und Absicherung von Pisten und Skirouten

Abfahrtsstrecken werden eingeteilt und markiert, um dem Skifahrer Orientierung und Sicherheit zu geben.. Dem Skifahrer besteht die Möglichkeit sich vor der Abfahrt zu informieren, welche skiläuferischen Anforderungen anstehen. Durch Kennzeichnungen mit Stangen, Tafeln, Zeichen und Farben wird es ermöglicht, den Weg ins Tal auch bei schlechten Sehverhältnissen ohne Karte ,Kompass und Ortskenntnissen zu finden. Die Markierungen werden durch Form und Farbe von Pisten nach Schwierigkeitsgraden eingeordnet.

Blau-Leichte Pisten:

Längs -und Quergefälle dürfen mit Ausnahme kurzer Teilstücke in offenem Gelände 25% nicht übersteigen.

Rot-Mittelschwere Pisten:

Längs- und Quergefälle dürfen mit Ausnahme kurzer Teilstücke in offenem Gelände 40% nicht übersteigen.

Schwarz-Schwierige Pisten:

Übersteigen die Maximalwerte einer roten Piste.

Skirouten:

Werden nicht nach Schwierigkeitsgraden eingestuft. Da sie nicht präpariert werden, sind sie für den geübten Skifahrer bestimmt.

Die Markierungen sind grundsätzlich in der Mitte der Piste oder Route . Eine seitliche Begrenzung der Piste ergibt sich aus den Geländeverhältnissen, zum Beispiel durch Einschnitte, Durchfahrten oder Waldränder, jedoch lassen sich im offenen Gelände die Ränder meist nicht genau begrenzen. Durch häufiges Befahren bei guten Schneeverhältnissen führt es zu einer starken seitlichen Erweiterungen. Skipisten werden nur seitlich begrenzt, wenn das Verlassen der Pistenflächen mit gefahren für den Skifahrer verbunden, wie zum Beispiel angrenzende Lawinenhänge, Absturzmöglichkeiten, Gletscherspalten oder häufig auftretende schlechte Sichtverhältnisse oberhalb der Waldgrenze. Auf Gletschern werden grundsätzlich nur Pisten angelegt. Der Skifahrer muss davor gewarnt werden, dass durch das Verlassen der markierten Pisten die Gefahr des Absturzes in Gletscherspalten besteht.

b) Information und Orientierung der Skifahrer

Am Ausgangspunkt der Abfahrten muss der Skifahrer so orientiert werden, dass er die angegebenen Abfahrten findet und ihren Schwierigkeitsgrad erkennt. An jeder Talstation einer Liftanlage sollten Übersichtstafeln über die Abfahrtsmöglichkeiten von der Bergstation aus geboten werden, zum Beispiel Anschluss zu anderen Liften und Abfahrtsmöglichkeiten. Wenn eine Lawinengefahr festgestellt wird, müssen Skipisten oder Skirouten gesperrt werden.

c) Maßnahmen bei Lawinengefahr

Die Lawinengefahr wird in 5 Stufen unterteilt. Wenn für eine Skipiste oder Skiroute Lawinengefahr besteht, müssen sie sofort gesperrt werden. Auf allgemeinen Orientierungstafeln, Tal -und an der Bergstation sind die gesperrten Pisten und Skirouten gekennzeichnet. Am Ausgangspunkt der gesperrten Skipiste oder Skiroute ist auch eine Sperrsignalisierung mit gelb/schwarzen Gefahrenfähnchen angebracht. Wird eine Sperre während des Tages angeordnet, muss eine Kontrollfahrt gemacht werden, so dass niemand mehr im Gefahrenbereich ist.

Künstliche Lawinenauslösung:

Lawinen werden häufig künstlich ausgelöst, damit gesperrte Abfahrten schnell wieder freigeben werden können. Die markierte Skiabfahrt kann wieder freigegeben werden, wenn als Folge der künstlichen Auslösung eine größere Schneemenge als Lawine kommt. Wenn kein Lawinenabgang erfolgte, darf man eine Strecke nur öffnen, wenn feststeht, dass die Auslösung am richtigen Ort und mit geeigneten Mitteln versucht worden ist. Sonst muss die markierte Skiabfahrt gesperrt bleiben und das bei der künstlichen Lawinenauslösung gefährdende Gebiet ist zu sperren.

d) Freigabe von Skiabfahrten

Eine gesperrte Skipiste oder Skiroute darf erst wieder zum Befahren freigegeben werden, wenn es die Lawinenkommission erlaubt. Es ist nur nach konkreten Bedingungen zu entscheiden, ob eine Öffnung einer gesperrten Abfahrt vorgenommen werden kann. Erst nach einer Kontrollfahrt vom Pistenchef dürfen die Informationstafeln geändert und die Sperrmaßnahmen entfernt werden.







e) Sicherung von Loipen

Sind Loipen oder Skiwanderwege von Lawinengefahr bedroht, müssen die gleichen Vorkehrungen wie für Pisten und Skirouten getroffen werden. Die Sperre einer Loipe muss auf einer großen Übersichtstafel im Startraum ersichtlich sein und überall dort, wo man von einer offnen Loipe oder einem weiteren Zugang in eine gesperrte einlaufen kann. Die Sperre muss so ausgestattet sein, dass sie nicht von Unbefugten entfernt oder verändert werden kann. Erst wenn die Gefahr vorbei ist, dürfen die gesperrten Loipen wieder geöffnet werden. Diesen Zeitpunkt stellt die Lawinenkommission fest, die ein Kontrollbuch führt, in dem Sperre und Öffnung festzuhalten sind.. Für Gletscherloipen gelten die gleichen Sicherheitsmaßnahmen, wie für die Absicherung von Pisten in vergletscherten Gebieten.

 
 

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