Quelle: Broschüren \"Online\": Europa in 100 Stichworten
3.1. Geplante Reformen der polit. Institutionen Europas
Einheitliche Europäische Akte
Die Einheitliche Europäische Akte war die erste große Reform der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft. Sie wurde von den Staats- und Regierungschefs der damals zwölf Mitgliedstaaten im Februar 1986 unterzeichnet und trat nach Abschluß der Ratifizierungsverfahren am 1. Juli 1987 in Kraft. Die Einheitliche Europäische Akte bildete die Grundlage für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes sowie für den Einstieg in die Europäische Politische Zusammenarbeit. Sie brachte außerdem wichtige institutionelle Reformen.
Der Weg zur Politischen Union - Europäische Union (EU)
Vor dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union war der Vertrag zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) der Kristallisationskern der Europäischen Integration. Er war die Grundlage zur Schaffung von Zollunion und Binnenmarkt.
Das in Maastricht weiterentwickelte rechtliche Regelungsgefüge der EU ruht jetzt auf drei Säulen: Die Europäische Gemeinschaft, die aus den EG- Gründungsverträgen von 1957 hervorgegangen ist und die in Maastricht weiter vertieft wurde, bleibt das tragende Element (erste Säule); der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) und in die \"Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister\" (dritte Säule) erschließt neue, wichtige Handlungsbereiche.
Der Vertrag über die Europäische Union ist am 1. November 1993 in Kraft getreten. Er hat eine zentrale Botschaft: Die EU soll mehr sein als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Die EU- Mitgliedstaaten wollen die Politische Union Europas. Der Vertrag
. Stärkt das Europäische Parlament und die Demokratie in Europa;
. Führt die Bürger durch die Einführung der Unionsbürgerschaft näher an Europa heran;
. Regelt das Zusammenwirken der Staaten und Regionen in Europa;
. Setzt die Rahmenbedingungen für eine Wirtschafts- und Währungsunion;
. Schafft die Grundlagen für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik;
. Legt den Grundstein für eine Zusammenarbeit im Bereich der
Vertrag über die Europäische Union
Der in Maastricht geschlossene Vertrag über die Europäische Union ist am 1. November 1993 in Kraft getreten. Die damit gegründete Europäische Union ruht auf drei Säulen: die Europäische Gemeinschaft, die aus den EG- Gründungsverträgen von 1957 hervorgegangen ist und in Maastricht weiter vertieft wurde, bleibt das tragende Element (erste Säule); der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) und in die \"Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister\" (dritte Säule) wurde geschafft.
Der Vertrag über die Europäische Union ist in sieben Titel gegliedert: Gemeinsame Bestimmungen (Titel I), Bestimmungen zur Änderung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften (Titel II-IV), Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Titel V), Bestimmungen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (Titel VI) und die Schlußbestimmungen (Titel VII). Dem Vertrag sind 17 Protokolle sowie 33 Erklärungen beigefügt. Darunter befindet sich das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sowie das Protokoll über die Sozialpolitik.
Die drei Säulen des Vertrages von Maastricht
Die Europäische Union
Erste Säule: Europäische Gemeinschaft Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Dritte Säule: Zusammenarbeit Innen- und Justizpolitik
Zollunion und Binnenmarkt
Agrarpolitik
Strukturpolitik
Handelspolitik
Neue oder geänderte Regelungen für:
Wirtschafts- und Währungsunion
Unionsbürgerschaft
Bildung und Kultur
Transeuropäische Netze
Verbraucherschutz
Gesundheitswesen
Forschung und Umwelt
Sozialpolitik Außenpolitik:
Kooperation, gemeinsame Standorte und Aktionen
Friedenserhaltung
Menschenrechte
Demokratie
Hilfe für Drittstaaten
Sicherheitspolitik:
Gestützt auf die WEU:
die Sicherheit der Union betreffende Fragen
Abrüstung
wirtschaftliche Aspekte der Rüstung
Langfristig: Europäische Sicherheitsordnung Asylpolitik
Außengrenzen
Einwanderungspolitik
Kampf gegen Drogenabhängigkeit
Bekämpfung des organisierten Verbrechens
Justitielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen
Polizeiliche Zusammenarbeit
Entscheidungsverfahren:
EG-Vertrag
Regierungszusammenarbeit
Regierungszusammenarbeit
Regierungskonferenz 1996/97
Regierungskonferenzen sind Verhandlungen der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, als deren Ergebnis die Verträge geändert werden. Solche Verhandlungen markieren oftmals wichtige Schritte der europäischen Integration: Änderungen der institutionellen und rechtlichen Struktur oder auch des Inhalts der Verträge sind stets aus Regierungskonferenzen hervorgegangen.
Der Europäische Rat beschließt die Einberufung einer Regierungskonferenz mit qualifizierter Mehrheit. Die Verhandlungen finden dann auf Ebene der Außenminister statt, die in regelmäßigen Abständen tagen. Die Sitzungen werden jeweils durch die Beauftragten der Außenminister und das für institutionelle Fragen zuständige Kommissionsmitglied vorbereitet. Die Ergebnisse der Regierungskonferenz werden dann dem Europäischen Rat unterbreitet, der schließlich die Vertragsänderung einstimmig beschließen muß.
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Im Vertrag über die Europäische Union einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU- Mitgliedstaaten darauf, schrittweise eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu entwickeln. Die Leitlinien hierfür werden vom Europäischen Rat festgelegt.
Die europäische Zentralbank (EZB) (Sitz in Frankfurt a.M.)
Quelle: Europäisches Parlament; Grafik: Zeitbild
Eine neue Europa- Institution kommt nach Deutschland: Ab dem 1. Januar 1999 wird. Sie Europäische Zentralbank darüber wachen, daß die neue Europawährung auf Dauer so stabil wird wie die Mark. Sie wird nach dem Vorbild der Bundesbank aufgebaut, hat ihren Sitz ebenfalls in Frankfurt und ist mit einem klaren Stabilitätsauftrag ausgestattet.
Das entscheidende Qualitätsmerkmal ist die Unabhängigkeit der Zentralbank von politischen Weisungen jeder Art. Der Maastrichter Vertrag ist in diesem Punkt kompromißlos und stattet die Europäische Zentralbank mit einer dreifach gesicherten Unabhängigkeit aus: Sie ist institutionell, personell und operativ unabhängig.
- Institutionelle Unabhängigkeit
Die im Europäischen Zentralbankrat vertretenen nationalen Notenbanken müssen spätestens ab 1999 unabhängig sein.
- Personelle Unabhängigkeit
Der Rat der EZB besteht aus:
. Geschäftsführenden Direktoren (für acht Jahre berufen, Wiederwahl nicht
möglich)
. Nationalen Notenbankpräsidenten (für fünf Jahre berufen, Wiederwahl
möglich)
- Operative Unabhängigkeit
Die EZB ist bei Auswahl und Einsatz der geldpolitischen Instrumente frei.
3.2. Deutschlands Rolle in Europa
Ein starkes Europa- Engagement aller Bundesregierungen entspricht den vitalen Interessen Deutschlands: Stütze und Motor der europäischen Einigung war von Anfang an die deutsch-französische Freundschaft, die von Konrad Adenauer und dem damaligen französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle begründet und von allen nachfolgenden Regierungen weiter ausgebaut wurde. Sie haben der europäischen Einigung immer wieder neue Impulse gegeben.
Nicht nur mit Frankreich, sondern mit all seinen EU- Partnern verbindet die Deutschen eine weitreichende Übereinstimmung in den grundlegenden Werten und politischen Zielen.
3.3. Das demokratische Europa - Die Europäische Union wächst
Die EU wächst nicht nur enger zusammen, sondern vergrößert sich auch um neue Mitgliedstaaten. In die Union kann jeder europäische Staat aufgenommen werden, der demokratisch verfaßt ist und die Menschenrechte achtet. Voraussetzung für den Beitritt ist außerdem eine markwirtschaftliche Wirtschaftsordnung.
Der Beitritt zur Union bedeutet für jedes neue Mitgliedsland einen umfassenden Neuanfang: Wenn ein Staat Mitglied der Europäischen Union wird, übernimmt er die gesamte bis dahin geschaffene Rechtsordnung der Union.
Die EU wird in nicht allzuferner Zukunft neue Mitgliedstaaten aufnehmen. Sowohl Malta und Zypern als auch den Staaten Mittel- und Osteuropas wurde bereits eine klare Beitrittsperspektive eröffnet. Bei den kommenden Beitrittsverhandlungen wird es sicher nicht leicht werden, die Interessen aller Staaten unter einen Hut zu bringen, etwa wenn es um die Agrarpolitik geht.
Dennoch darf kein falscher Gegensatz zwischen einer Vertiefung der Union und ihrer Erweiterung aufgebaut werden. Auf die Dauer kann die Europäische Union nur Bestand haben, wenn sie sich ihrer Verantwortung als Stabilitätsanker in Europa bewußt ist. Die EU bleibt ein Modell für einen fairen Umgang miteinander. Oberstes Ziel aller Beitrittsverhandlungen bleibt ein Kompromiß, in dem die Interessen aller berücksichtigt werden.
Europäischen Union - Erweiterung
\"Jeder europäische Staat kann beantragen, Mitglied der Europäischen Union zu werden\", heißt es in Artikel O des Vertrages über die Europäische Union. Eine offizielle Begriffsbestimmung des Wortes \"europäisch\" gibt es nicht. Der Ausdruck umfaßt geographische, historische und kulturelle Elemente, die die europäische Identität ausmachen. Auch die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft werden im Vertrag nicht näher erläutert. Einzelne Bedingungen lassen sich allerdings der Präambel und Art. F des Vertrages über die Europäische Union entnehmen (Bekenntnis zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit).
Der Europäische Rat von Kopenhagen vom 21. und 22. Juni 1993 hat mit Blick auf die Beitrittswünsche der mittel- und osteuropäischen Länder Voraussetzungen für eine EU- Mitgliedschaft formuliert, die auch für alle übrigen an einem Beitritt interessierten, europäischen Staaten gelten: \"Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muß der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.
Die Mitgliedschaft setzt ferner voraus, daß die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können.\"
Neue Mitgliedstaaten müssen mit ihrem Beitritt das gesamte rechtliche Regelungsgefüge der EU übernehmen. Immer wenn die Anwendung des Unionsrechts zu schweren Problemen in den neuen oder auch den alten Mitgliedstaaten führen würde, können Übergangsregelungen vereinbart werden. Sie werden in Beitrittsverhandlungen erarbeitet, die in der Regel einige Jahre dauern.
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