Die Regelungen innerhalb eines Franchise- Vertrages sind zumeist viel umfassender als die vertraglichen Regelungen bei anderen Systemen wie z. B. dem Vertragshändler- System oder dem Markenvertriebs-system. Eine spezielle gesetzliche Grundlage für Franchising- Verträge existiert nicht.
Aufgrund des Vertrages erhält der Franchisenehmer gegen Zahlung eines einmaligen Betrages und / oder laufender Beträge die Genehmi-gung, unter genau festgelegten Bedingungen über bestimmte Rechte des Franchisegebers zu verfügen.
Die Rechte, die Gegenstand des Vertrages sind, umfassen u. a.:
. Benutzung einer Marke oder eines Firmennamens
. Erzeugung und/oder Vertrieb einer Ware bzw. Warengruppe
. Anwendung eines Produktionsverfahrens oder Rezeptur (z. B. für
Gerichte in Gaststätten)
. Nutzung eines bestimmten Absatzprogrammes
. Kündigung
Im Vertrag wird festgelegt, in welchem Umfang der Franchisegeber den Franchisenehmer zu unterstützen hat.
Laut Franchising- Abteilung Mc Donald\'s München werden die Kündigungsbedingungen individuell festgelegt. Franchise- Verträge werden meist auf mehrere Jahre fixiert, weshalb sie häufig mit einer Ehe verglichen werden. Die Kündigung während der Vertragslaufzeit ist meist Verhandlungssache. Ein Kündigungsrecht seiten des Franchisenehmers reduziert sich häufig auf den Tod des Franchise-nehmers.
Nach der Struktur der Vertragspartner werden die Verträge in vier verschiedene Kategorien unterschieden:
1. zwischen Herstellern und Einzelhändlern
2. zwischen Herstellern und Großhändlern
3. zwischen Großhändlern und Einzelhändlern
4. Verträge, die Dienstleistungsbetriebe einbeziehen
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