Aufgrund der geltenden Bestimmungen können Beschäftigte eines Betriebs ihre Rechte einfordern. Die Mindestbedingungen, auf die sie sich berufen können, sind in rund 70 verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt.
Zu den wichtigsten dieser gehören z. B.:
das Kündigungsschutzgesetz (vom 10.8.1951, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.9.1996), welches im Wesentlichen aus Regelungen im Bezug auf die soziale Rechtfertigung einer Kündigung, Abfindung und besonderen Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmer (wie z. B. Betriebsräte, Schwerbehinderte) und auf Kündigungen bei Arbeitskämpfen besteht.
das Jugendarbeitsschutzgesetz (vom 12.4.1976, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.12.1996), welches das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, die Wochenarbeitszeit und Urlaub jugendlicher Arbeitnehmer bestimmt.
das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (vom 7.8.1972, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.8.1996), welches die (anmeldepflichtige) Umlagerung von Arbeitskräften in andere Betriebe regelt.
das Arbeitsschutzgesetz (vom 7.8.1996, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.9.1996), welches die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes, sowie die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten festlegt (z. B. der Unfallverhütungsvorschriften).
das Arbeitssicherheitsgesetz (vom 12.12.1973, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.9.1996), nach welchem der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen hat und welches die Aufgaben und Anforderungen an diese bestimmt.
das Arbeitszeitgesetz (vom 6.6.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.6.1996), welches unter anderem die Festlegung der Pausen und die arbeitsschutzrechtlichen Obergrenzen der Arbeitszeit für die einzelnen Wochentage und für die gesamte Woche regelt.
das Bundesurlaubsgesetz (vom 8.1.1965, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.9.1996), welches die Urlaubszeiten und Urlaubsansprüche sowie die Gewährung des Urlaubes regelt.
das Heimarbeitergesetz (vom 14.4.1951, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.1995), welches Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister wie Arbeitnehmer bzw. sogar noch stärker als diese schützt (da sie von ihren Auftraggebern wie von einem Arbeitgeber abhängig sind).
das Ladenschlußgesetz (vom 28.11.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.6.1996), welches die Zeiten der Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr mit dem Kunden und somit auch die Arbeitszeit der Beschäftigten regelt.
das Lohnfortzahlungsgesetz (vom 27.7.1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.1995), welches die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes im Krankheitsfalle des Arbeitnehmers festlegt.
das Schwerbehindertengesetz (vom 26.8.1986, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.7.1996), welches die Ansprüche Schwerbehinderter, deren Kündigungsschutz etc. und die Besetzungspflicht der Arbeitplätze mit Schwerbehinderten in einem Unternehmen (vorgeschriebener Anteil der Schwerbehinderten an der Gesamtbeschäftigtenzahl: 5 %) bestimmt.
das Mutterschutzgesetz (vom 24.1.1952, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.6.1994), welches erwerbstätigen Müttern bestimmte besondere Rechte und Ansprüche zugesteht.
das Tarifvertragsgesetz (vom 9.4.1949, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.10.1974), welches Vorschriften über möglichen Inhalt, die Form, sowie die Parteien des Tarifvertrages, der Tarifgebundenheit und die Fortwirkung desselben enthält.
die Reichsversicherungsverordnung (vom 19.7.1911, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.1995), welches die Leistungen aus der gesetzlichen Versicherungspflicht (Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) regelt.
das Sozialgesetzbuch, welches die verschiedenen gesetzlichen Pflichtversicherungen beschreibt, bestimmt und vorschreibt.
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