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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Eingriffe in den marktmechanisums



7.1 Mindestpreise Dieser Eingriff macht nur Sinn, wenn der Mindestpreis über dem Gleicggewichtspreis zu liegen kommt.
Beispiele: Milchpreis oder Mindestlöhne.

Bei der Festlegung eines Mindestpreises kommt es unweigerlich zu einem Überschussangebot. Der Staat wird dieses übernehmen und verwerten. Nun will die Schweiz diesen Überschuss exportieren, aber: das Ausland hat dieselben Probleme und muss zu Spottpreisen exportieren. Den Bund kostet dies über 1 Mrd.. Der Bürger bezahlt zweimal zuviel: Als Konsument und als Steuerzahler.
Logisch ist, dass die Bauern versuchen, möglichst viel zu produzieren, da sie eh einen Abnehmer finden. Womit klar wird, dass die Bauern noch belohnt werden, wenn sie zuviel produzieren. Arbeit und überdüngter Boden werden völlig falsch alloziert. Die Bauern erhalten völlig falsche Anreize.

Den Entscheid zu fällen, haben aber nicht die Ökonomen, sondern die Gesellschaft. Sie muss sagen, ob sie sich den Erhalt der Landwirtschaft soviel kosten lassen will. Die Ökonomen können nur Vorschläge machen. Ein solcher wäre, dass man Direktzahlungen vergibt, zzgl. Zum Milch- und Fleischerlös der Bauern.

Ein anderes Beispiel wäre die Einführung eines Mindestlohnes. Diese führen zu Arbeitslosigkeit. Wie z.B. in Frankreich (Mindestlöhne für Jugendliche) oder in den USA unter Präsident Carter.
Mindestlöhne führen dazu, dass ein Teil der Arbeitnehmer zwar profitiert, ein anderer Teil allerdings verliert den Job. Auch hier könnte man durch Direktzahlungen (Sozialausgleichszahlungen) eine marktkonforme Lösung herbeiführen.


7.2 Höchstpreise
Es kommt zu einem Nachfrageüberschuss und somit zu einem Schwarzmarkt.
Der Schwarzmarkt allerdings orientiert sich an den Gesetzen des freien Marktes. Der Schwarzmarktpreis liegt stets über demjenigen des staatlich festgelegten Preises (Risikoprämie für die Schwarzhändler).
Als Beispiel kann man die Maximalmieten für Altbauwohnungen nehmen. Der Vermieter kann den Mietpreis nur dann erhöhen, wenn er höhere Kosten nachweisen kann. Dies führt dazu, dass es zu einem “Angebot unter der Hand” kommen wird und somit auch zu einer Art Korruption. Ziel dieser Gesetzesregelung war es, Leuten mit tieferen Einkommen, günstigen Wohnraum zu ermöglichen, da die Wohnungen aber unter der Hand weggehen, erscheinen diese billigen Wohnungen gar nicht auf dem Markt. Die Familien haben also gar nichts von dieser Gesetzesregelung. Die übrigen Mieten steigen weiterhin.  Fehlallokation.
Wenn man das Ganze dem freien Markt überlassen hätte, wären die Mieten zwar höher, wären aber auf dem freien Markt noch erhältlich.
Ein weiteres Beispiel ist die politische Aussage: “Die Hypothekarzinsen sind zu hoch”. Die Hypothekarzinsen sind dem Preisüberwachungsgesetz unterstellt (PüG). Wenn der Hypothekarzins sich nur bis zu einem festgelegten Höchstniveau bewegen könnte, gäben die Banken, bei teuren Refinanzierungssätzen gar kein Geld mehr raus, da sie ja ihre Kosten kaum noch decken kann. Es kommt zu einer Verknappung des Wohnraums und somit zu einer weiteren Verteuerung desselben. Das Gegenteil würde erreicht.
Sinn machen Höchstpreise zum Beispiel in Entwicklungsländern, wenn Grundnahrungsmittel vom Staat einen Höchstpreis erhalten. Hier erreichen Höchstpreise einen echten sozialen Zweck.

Wenn man wirklich marktkonform sozial vorgehen will, sollte man dies mit marktkonformen Methoden angehen, z.B. durch Anpassung der Steuergesetzgebung.

 
 

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