Das Konversionsgesetz wurde nach einigen Verzögerungen am 20.3.1992 vom russischen Parlament verabschiedet - es ist zweifelsohne ein bedeutender Schritt im Verlaufe des Umstrukturierungsprozeß in Rußland. Doch ist es keineswegs der Ausgangspunkt einer zielgerichteten Konversion, vielmehr ist es in seiner ganzen Formulierung relativ abstrakt und unpräzise . Einer der wenigen konkret formulierten Punkte ist der Vorschlag über die sogenannte \'Ökonomische Konversion\', der von dem ehemaligen Konversionsberater des russischen Präsidenten Malei aufgegriffen wird und demzufolge in einer Übergangsphase von 4-5 Jahren Konversionsmaßnahmen durch verstärkte Waffenexporte finanziert werden sollen . Diese Plan wurde dann tatsächlich, zumindest versuchsweise, umgesetzt, allerdings nicht mit dem erhofften Erfolg.
Darüber hinaus sieht das Gesetz regionale Konversionsprogramme, ohne allerdings dafür finanzielle Mittel bereitzustellen. Schließlich werden weitere Regelungen bzgl. der Privati-sierung von Rüstungsbetrieben getroffen, z.B. wird die Privatisierung von Betrieben untersagt, denen eine Bedeutung im Falle der Mobilmachung oder andere verteidigungsrelevante Funktionen zukommen . (Weitere Ausführungen zur Privatisierung in 4.4. )
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