2.1. ZEITTAFEL
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23. März 1993 Erlaß der EG Verordnung für "Öko-Audit"
29. Juni 1993 EWG-Verordnung "über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung" (EMAS-Verordnung)
10. Juli 1993 EG-Verordnung über das Gemeinschaftssystem und die Umweltprüfung, tritt am 13. Juli 1993 in Kraft
10. April 1995 Verordnung erlangt in den EU- und EWR-Mitgliedsstaaten volle Gültigkeit
2.2. ZIEL DER VERORDNUNG
Primär hat sich die Verordnung das Ziel gesetzt, ein System für die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes in der Europäischen Gemeinschaft zu schaffen. Teilziele der EMAS-Verordnung sind Verhütung, Verringerung und Beseitigung der Umweltbelastung vor allem an ihrer Quelle. Weiters geht es um eine gute Bewirtschaftung der Rohstoffquellen und der Einsatz von sauberen oder saubereren Technologien.
Mit anderen Worten heißt das, daß
- eine standortbezogene Umweltpolitik
- Umweltprogramme und
- Umweltmanagementsysteme festgelegt und umgesetzt werden sollen
Ein wichtiges Ziel ist auch, daß die Öffentlichkeit laufend Zugang zu Informationen über den betrieblichen Umweltschutz hat.
2.3. WER IST MITGLIED BEI EMAS?
- Die EMAS-Verordnung ist in der gesamten EU und in den EWR-Mitgliedsstaaten gültig. In den Bundesministerien für Umwelt ist es in den diversen Ländern ist es generell ein Anliegen, die Beteiligung der Unternehmen zu verstärken.
- Sie ist für gewerbliche Unternehmen vorgesehen sowie für Erzeuger von Strom, Gas, Dampf und Heißwasser, Recyclingunternehmen und Betriebe die mit Handhabung, Beseitigung oder Endlagerung von Abfällen zutun haben.
- Es existieren bereits Zukunftspläne für eine Erweiterung der teilnahmeberechtigten Sektoren in der EMAS-Verordnung, zum Beispiel sollen nichtproduzierende Unternehmen wie Dienstleistungsbetriebe darin aufgenommen werden. In Österreich ist diese Ausweitung bereits im Oktober 1996 erfolgt. Jedoch mußten vorher nötige Voraussetzungen dafür erarbeitetet und ein entsprechender Verordnungsentwurf vom Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie gestaltet werden.
- Öffentliche Hand: Auch der öffentliche Sektor muß Umweltpolitik betreiben, da er von der Größe her mit dem Handels- und Dienstleistungssektor verglichen werden kann (große Grundstücke, Werkstätten, Gebäude, Fuhrpark). Dementsprechend soll die öffentl. Hand auch an den EMAS Zertifizierungen beteiligt sein ("Öffi-Öko-Audit").
- Es kann vorkommen, daß ein Standort die vorgeschriebenen Auflagen nicht erfüllt, so kommt es zur Streichung des Unternehmens aus dem Verzeichnis.
2.4. GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Die EMAS-Verordnung gilt als ein sogenanntes "soft law", daß heißt die Teilnahme an der EMAS-Verordnung basiert wie bereits erwähnt auf absolute Freiwilligkeit. Jedoch unterwerfen sich die teilnehmenden Unternehmen aber den Bestimmungen aus der Verordnung, die in jedem Mitgliedstaat einheitlich sind. Das heißt, daß die EMAS-Verordnung in allen beteiligten Staaten die gleiche Gültigkeit hat, allerdings gibt es in den einzelnen Ländern noch zusätzliche Gesetze, da zur Ausführung genauere Regelungen vonnöten ist. Werden diese erfüllt, erhält das Unternehmen eine Teilnahmeerklärung über die erfolgreiche EMAS-Teilnahme mit dem Sternenkranz der EU.
2.5. ABLAUF DES ÖKO-AUDITS
A Umweltpolitik
B Umweltprüfung
C Umweltprogramm
D Umsetzung
E Umweltmanagementsystem
F Umweltbetriebsprüfung
G Umwelterklärung
H Gültigkeitserklärung
I Eintragung des Standorts
A
Unter dem Begriff Umweltpolitik versteht man die Gesamtziele und Leitlinie eines Unternehmens im Hinblick auf die Umwelt und die Einhaltung sämtlicher Umweltvorschriften.
Die Umweltpolitik wird den Mitarbeitern des Unternehmens und der Öffentlichkeit mitgeteilt und erfüllt folgende Absichten:
Laufende Verbesserung des Umweltschutzes im Betrieb
Minimierung von negativen Umweltauswirkungen
Schaffung einer Orientierung für das Unternehmen
B
Ist die Umweltpolitik festgelegt, wird eine erste umfassende Untersuchung des Unternehmens vorgenommen, wobei der betriebliche Ist-Zustand (Leistung des Managements, Abläufe) eruiert wird. Bei dieser Bewertung können mögliche Schwachstellen und Aufholbedürfnisse bei Abweichung von den Sollwerten erkannt werden. Die Prüfung erfolgt mindestens alle 3 Jahre durch einen Umweltbetriebsprüfer und das Ergebnis wird dann herangezogen, um ein Umweltprogramm zu erstellen.
C
Im Umweltprogramm werden sämtliche Umweltziele konkret formuliert sowie die Tätigkeiten und Maßnahmen des Unternehmens um den Schutz der Umwelt zu gewährleisten und die Ziele zu erreichen.
D
Die Umsetzung erfolgt binnen der nächsten Wochen und Monaten.
E
Das Umweltmanagementsystem ist nur ein Teilstück des gesamten Managementsystems, und behandelt Fragen der Organisationsstruktur, der Zuständigkeit, über Verhaltensweisen und so weiter.
Ein Umweltmanagementsystem besteht aus folgenden Teilbereichen:
Organisation & Personal Dabei handelt es sich um die Entwicklung einer Umweltschutzorganisation, es kommt zur Ernennung von Verantwortlichen, Erteilung von Befugnissen, Personalschulung und Förderung von Umweltbewußtsein
Aufbauorganisation &
Ablaufkontrolle
Dazu gehören Aufbau von Organisationsstrukturen und Festlegung von Ablaufverfahren, die sich auf die Umwelt auswirken
Dokumentation Erhebung und Bewertung der wichtigen Daten für die Umwelt und Erstellung eines Handbuches, in dem Umweltpolitik, Umweltzielen und Programme dargestellt werden
F
Die Umweltbetriebsprüfung stellt ein Managementinstrument dar, das die Leistung der Organisation, des Managements und die Abläufe zum Schutz der Umwelt beurteilt.
Diese Analyse erfolgt regelmäßig und dienst zur Überprüfung der Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems und ob die festgelegte Umweltpolitik erfolgreich umgesetzt wird.
Ergebnisse können in der Umweltpolitik berücksichtigt werden.
Ziele: Es kommt zu einer Bewertung des Umweltmanagementsystems und ist gleichzeitig eine Erleichterung der Kontrolle von Verhaltensweisen. Sie klärt die Frage, ob die aufgestellten Ziele der Umweltpolitik auch erfüllt wurden und welche Techniken zu diesem Zweck eingesetzt wurden.
Verwertung der Ergebnisse der Prüfung: Wenn die Umweltbetriebsprüfung nicht vollkommen positiv verlief, können danach alle nötigen Verbesserungen und Korrekturen unternommen werden. Weiters muß jede Umweltmaßnahme aufrechterhalten werden.
G
Umwelterklärungen werden regelmäßig veröffentlicht und zeigen auf, inwieweit der Betrieb sich auf die Umwelt negativ auswirkt (Schadstoffemissionen, Abfallaufkommen.). Sie stellt die Umweltpolitik, -programme, und -ziele und das Umweltmanagementsystem dar und dient zur Information der Öffentlichkeit.
H
Bevor der Standort sich am Gemeinschaftssystem beteiligen darf, muß der gesamte Vorgang nochmals von einem Umweltgutachter geprüft werden. Folgende Punkte werden auf Übereinstimmung mit der EMAS-Verordnung untersucht:
- Umwelterklärung
- Umweltpolitik
- Umweltprogramm
- Umweltmanagementsystem
- Umweltprüfung
Werden Fehler oder Lücken entdeckt, werden diese der Unternehmensleitung vorgelegt. Der Umweltgutachter macht Vorschläge, welche Maßnahmen ergriffen werden können.
Sind sämtliche Mängel beseitigt oder sind erst gar keine aufgetreten, erlangt die Erklärung volle Gültigkeit
J
Nun fehlt nur noch die Eintragung des Standortes in das sogenannte Standortverzeichnis woraufhin der Betrieb eine Registernummer zugewiesen bekommt. Ab nun ist es dem Mitglied beim Gemeinschaftssystem gestattet, seine Teilnahmeerklärung öffentlich kundzutun und diese für seine Zwecke zu nutzen (z. B. in der Geschäftspost) allerdings ist es nicht erlaubt sie auf Produkten und Verpackungen zu erwähnen.
Die ersten Teilnehmer in Österreich wurden mit Beginn des Jahres 1996 ins Gemeinschaftssystem aufgenommen und die Zahl ist langsam am ansteigen.
2.6. ZUKUNFTSTENDENZEN
- Die Teilnahme am EMAS-System wird die Beziehung der Unternehmen zu einer breiten Masse von "Zuhörern" wie zu anderen Unternehmen, zur Öffentlichkeit und zu Behörden verbessern.
- Zur Zeit sind großteils nur Großunternehmen beteiligt, jedoch zeichnet sich bereits der Trend, daß dessen Teilnahme sozusagen ein "Nachzieheffekt" für Klein- und Mittelbetriebe sein wird, ab.
- In Österreichs ist klar erkennbar, daß heimische Unternehmen immer mehr an freiwilligen Umweltschutz interessiert sind und auch bereit sind, sich dafür einzusetzen. International gesehen hat Österreich eine Topplazierung bezüglich der Anzahl eingetragenen Unternehmen in der Standortliste, nämlich sind 36 Standorte dort aufgelistet, und somit belegen wir Platz zwei hinter Deutschland.
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