Eigentlich wäre die gesetzliche Vorschreibung von maximalen Belastungswerten, denen Menschen ausgesetzt sein dürfen, die sinnvollste Schutzmaßnahme, da hier das "Übel bei der Wurzel gepackt wird". Jedoch liefern die von der deutschen DIN-Kommission festgesetzten Grenzwerte für die berufliche wie auch die öffentliche Exposition in elektromagnetischen Feldern und Wellen genügend Diskussionsstoff und haben für den Einzelnen oft einen wenig aussagekräftigen Charakter (siehe 5.3 Eigenexperiment).
Deutschland wird aufgrund seiner hohen Grenzwerte von Experten und Umweltschützern oft als Entwicklungsland auf diesem Gebiet bezeichnet. Verantwortlich dafür ist angeblich die Dominanz der Strom-Lobby in der DIN-Kommission, die begreiflicherweise an niedrigen Grenzwerten interessiert ist. (Sievers 1997, S 75)
Durch die unterschiedlichen Auswirkungen von nieder- bzw. hochfrequenten Feldern werden auch die jeweiligen Grenzwerte durch unterschiedliche Methoden bestimmt. Im Niederfrequenzbereich basiert die Grenzwertfindung mangels Alternativen auf dem veralteten Körperstromdichtemodell (siehe 4.2.6.1). Im Hochfrequenzbereich auf dem SAR-Wert (siehe 4.3.2). (Katalyse e.V. 1994, S. 117 u. 121)
Zur Verdeutlichung der großen Unterschiede bei den Grenzwerten zeigen die Tabellen (siehe Abb. 19 und 20) die deutschen Grenzwerte im Nieder- und im Hochfrequenzbereich von 1991, bzw. 1992 im Vergleich mit Internationalen Standards und Empfehlungen.
Doch auch auf diesem Gebiet hat Deutschland in den letzten Jahren Fortschritte gemacht, wie aus Abb. 21 ersichtlich wird. Es handelt sich um einen Ausschnitt aus der deutschen Elektrosmog-Verordnung von 1997, in der die Grenzwerte schon deutlich unter denen von 1991 und 1992 liegen.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß Grenzwerte durchaus sinnvoll und notwendig sind, wenngleich sie aufgrund ihres Zustandekommens, ihrer Ermittlung mit zum Teil veralteten Wirkungsmodellen und durch ihre relativ hohen Werte noch nicht als ausreichender Schutz angesehen werden können. (Sievers 1997, S. 78/79)
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