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kunst artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der römische tempel



Der Römische Tempel wird häufig als Kombination aus etruskischem und griechischem System ange¬sehen . Der etruskisch-italische Stil absorbierte dabei erst den Einfluß aus Süditalien und Sizilien, im 2. und 1. JH.v.Chr. kommt der Einfluß aus Griechenland, Kleinasien, Syrien und Ägypten hinzu. Dies wird recht plausibel, betrachtet man die Ausdehnung des römischen Machtbereiches zur jeweili¬gen Zeit. Er erfüllt dabei nicht nur die Funktion des Schutzes des Gottesbildes, sondern ist auch von repräsentativem, historisch-dokumentativem Charakter.

4.1. Historischer Hintergrund

Spätestens seit Gründung der Stadt Rom steht die Bevölkerung Roms in Kontakt mit den Etruskern. Im Stadtgebiet selbst wurden etruskische Gräber gefunden, die aus der 2. Hälfte des 7. JH v.Chr. stammen. Zur Zeit der Punischen Kriege erfährt der römische Machtbereich schließlich eine Ausdeh¬nung nach Süden bzw. Westen, die einen engeren Kontakt mit den griechischen Kolonien in Südita¬lien und Sizilien zur Folge hat (z.B. Paestum). Im 2. JH v.Chr. orientiert sich Rom gen Osten: Die Annexion Makedoniens (168) sowie die Attalidische Erbschaft (138) bergen eine gute Ausgangslage für künftige Erweiterungen. Begeistert übernehmen die Römer vieles aus dem griechischen Kultur¬kreis, kopieren Kunstwerke, lassen sich vom griechischen Götterhimmel mehr als inspirieren und lassen griechische Architektur in ihre Tempel einfliessen.

4.2. Der etruskische Tempel

Die Grundlage für den römischen Tempel (aedes [sacra]) bildet jedoch der etruskisch-italische Ty¬pus (Abbildungen 16 und 17). Die Kanonisierung dieses Typs findet etwa zur gleichen Zeit statt wie die verbindliche Festle¬gung der einzelnen Ordnungen in Griechenland. Der aus Holz gebaute Tempel basiert auf einem rechteckigen Grundriß (etwa 5:6). Steine finden (in dieser Zeit) nur als Fundament für Wände und Säulen Verwendung; die Wände bestehen aus Ziegeln. Der Raum läßt sich in vier Abschnitte glie¬dern: Die vordere Hälfte (sic!) wurde als Pronaos genutzt, während die rückwärtige Hälfte in 3 \"Schiffe\" unterteilt war, deren Breite im Verhältnis 3:4:3 stand. Im Pronaos befinden sich 2 Reihen von jeweils einer Säule als Verlängerung der seitlichen Außenwand und jeweils eine Säule als Ver¬längerung der Seitenwände der Cella Media. Die Säulen standen aerostyl zueinander, d.h. ihr Ab¬stand war relativ groß gemessen an griechischen Verhältnissen. Auch war die Hervorhebung der Stirnseiten der Wände (Anten) fakultativ. Vitruv beschreibt einen Tempel aus späterer tuskischer Zeit , der bisweilen im Widerspruch zu Ausgrabungsergebnissen steht. Ab dem 4. JH.v.Chr. finden Steine auch in den Cellae und Monolithen als Säulen Verwendung.

Der etruskische Tempel steht grundsätzlich auf einem Podium aus steinquadereingefaßten Bruchstei¬nen im Lehmverband, das ihn aus der Profanität herauslöst, bleibt jedoch von der Frontseite her über eine Freitreppe zugänglich. Auf der Freitreppe kann ein Altar stehen. Der unkanellierte Säulenschaft ruht auf einer Basis (spira), die sich aus Plinthe, Torus (Wulst), Quadra (Stäbchen) und Apophysis (Ablauf) zusammensetzt. Ihre Höhe steht wiederum in Abhängigkeit zum Schaftdurchmesser (Höhe der Basis = 0,5*Schaftdurchmesser), der sich nach oben hin um ein Viertel verkleinert. Auch die Ge¬samthöhe läßt sich über den Schaftdurchmesser berechnen (Gesamthöhe = 7*Schaftdurchmesser). Das Capitulum (Kapitell, Kapitellhöhe stimmt mit der Höhe der Basis überein) besteht aus Hypotra¬chelium (Hals), Astragal, Quadra, Echinus (Polster) und Abakus (vermutl. quadratische Platte). Der Architrav besteht aus zwei nebeneinanderliegenden Holzbalken (trabes compactiles), auf denen wie¬derum über den Architrav hinausragende Längsbalken (mutuli) ruhen. Sie bilden, zusammen mit ei¬nigen Querbalken, die Kassettendecke. Die Cantharii (die aufsteigenden Dachbalken) werden von den seitlichen Längs- sowie vom eigenartig stabilisierten Firstbalken gestützt und bilden die Grundlage für Latten zur Aufnahme der Ziegel. Die zahlreichen (Terrakotta-)Verzierungen waren nicht nur schmückende, sondern auch schützende Elemente: Sie schützten die hölzernen Bestandteile des Tem¬pels vor Witterungseinflüssen.

Im Vergleich zu den griechischen Tempeltypen wird die Spannung zwischen Last und Stütze archi¬tektonisch kaum ausgewertet. Die Struktur folgt eher praktischen Gesichtspunkten, läßt Subtilität und Reife, wie sie griechische Tempel aufweisen, vermissen.


4.3. Rechtliche Grundlagen, Sprachliches

Um einen \"Gottesdienst\" in Rom einzurichten, ist es nötig einen Ort festzulegen, der diesem Gott gehört und somit menschlichem Zugriff entzogen ist. Schon Mommsen unterscheidet zwischen Pri¬vateigentum, Gemeindeeigentum und Gotteseigentum. Eine gewisse Spannung entsteht aus der Über¬schneidung von Gemeinde- und Gotteseigentum. Schließlich obliegt der Gemeinde die Pflicht, loca sacra instandzuhalten und zu beschützen. Quasi als Gegenleistung dafür, wird der Gemeinde das Recht übertragen, durch eine consecratio einen Ort als sacer zu deklarieren. Das Eigentum eines Gottes wird somit unter die Verwaltung des Staates gestellt. Ein locus sacer unterliegt jedoch keinem menschlichen Rechtsverkehr.

Die \'Sacertät\' einer Stätte bezieht sich immer auf den Boden. Die Gestaltung der Kultstätte ist also von sekundärer Bedeutung. Es kann sich z.B. um einen Hain, eine Quelle, eine Grube, eine Höhle oder um ein Gotteshaus handeln. Dies hängt natürlich von der Eigenart des zu verehrenden Gottes ab, von der Solvenz der Verehrenden oder vom Anlaß der Weihung.

Alle Tempel sind vor dem Gesetz gleich. Das \"Tempelhaus herrscht unbedingt\" , Indigetes (alteingesessene Götter) und Novensides (\"Newcomer\") sind also gleichberechtigt.

Später verengt sich der Begriff fanum dahingehend, daß er nur noch als Bezeichnung für Kultstätten alten Stils oder für Tempel außerrömischer Gottheiten gebraucht wird. Sacella können entweder \'loca dis sacrata sine lecto\' (staatl. Kultstätten) oder Privatheiligtümer sein. Seit der Republik setzt sich das aedes-Haus immer mehr durch, nur noch alten Gottheiten wird wirklich in Hainen geopfert. Die exi¬stierenden Altäre bleiben bestehen, weil sie nicht mehr genutzt werden oder in ein neues Heiligtum integriert werden.

Ab Augustus nimmt der Altar an Bedeutung zu, und man legt viel Wert auf eine möglichst prunkvolle Gestaltung (s. ara pacis).

Zusätzlich zu den offiziellen Tempeln gab es sog. \"sacella\", in denen z.B. sehr alten Gottheiten ge¬huldigt wurde, oder kleine Larenkapellen am Wegesrand (wie wir sie heute in ähnlicher Form auch kennen). Als Sonderform bleibt stets der Vestalinnentempel erhalten: Die aedes Vestae blieb stets ein kleiner Rundtempel ohne Kultbild, war also kein Wohnhaus der Göttin (das sich zu Lebzeiten Ciceros als aedicula neben dem eigentlichen Tempel befand). Im Vestatempel befand sich eine Feuerstelle sowie eine Vorratskammer (penus) der römischen Gemeinde.

Bei der Anlage eines Tempels gibt es gewisse sakralrechtliche Regeln zu beachten. So darf z.B. der Tempel des Mars nicht innerhalb des pomeriums liegen; landfremde Gottheiten dürfen nicht in der Innenstadt verehrt werden, u.v.m. Der Tempel sollte nach allen Seiten frei liegen.

Die Auguren legen einen Grundplan für den Tempel fest und geben der festgelegten rechteckigen Fläche die Bezeichnung \"templum\". Nach Fertigstellung des Tempels wird dieser schließlich geweiht (\"Dedication\"). Diese Dedication wird durch einen Magistrat durchgeführt, dem der Pontifex Maxi¬mus assistiert, indem er eine bestimmte Formel vorspricht; dabei berühren beide Personen den Tür¬pfosten des Tempels. Die consecratio, also die eigentliche Weihung wird durchgeführt, indem die \"sollemnia pontificalis carminis verba\" gesprochen werden, also \"indem die Gemeinde sich ihres Eigentumsrechtes zu Gunsten der Gottheit entäußert\" . Der Tempel wird somit Eigentum des Gottes und damit eine res sacra.

Die oben erwähnte Dedicationsformel hat gewissen Richtlinien zu genügen: Sie muß den Namen des Empfängers, den Namen des Dedicierenden, die Grenzen der überwiesenen Kultstätte und nähere Bedingungen der Überweisung enthalten (z.B. so etwas wie eine lex dedicationis, die den Kultbetrieb regelt). Das Musterexemplar für eine lex dedicationis ist die lex arae Dianae in Aventino. Sie bein¬haltet den Anspruch des Heiligtums auf Schutz gegen profane Inanspruchnahme, Verletzung, Raub, die vermögensrechtliche Handhabung der Gaben und Weihgeschenke, die Zulässigkeit/Statthaftigkeit bestimmter Opfer und Sakralhandlungen, die Zulassung/den Ausschluß bestimmter Klassen oder Per¬sonen sowie u.A. bestimmte Privilegien (z.B. Asylrecht). Auch konnten in einer solchen lex von Staats wegen regelmäßig darzubringende Opfer festgelegt werden. Normalerweise wurde ein Staats¬opfer einmal im Jahr (am Stiftungstag) dargebracht. War dazu kein spezielles Personal vonnöten, wurde das Opfer vom Pontifex Maximus oder einem Unterbeamten durchgeführt. Festtage werden in einschlägigen Kalendern mit Name, Ort und Datum vermerkt (Ausnahme: das Kollektivopfer für die in Feuersnöten hilfreichen Götter). Dadurch, daß der Stiftungstag an die feriae der einzelnen Götter gebunden waren, waren die feriae publicae gleichzeitig auch die Tage des Tempelopfers.

War ein Tempel kaputt, wurde er wiedererrichtet, und neu geweiht. Eine consecratio war überflüssig, da die Heiligkeit schließlich am Boden \"haftete\".

Tempel waren also grundsätzlich die Wohnstätten der Götter; vor dem Eingang befand sich meist ein Opferaltar, das Tempelhaus umschließt das entsprechende Götterbild, sowie die göttlichen Besitztü¬mer. Dazu gehört z.B. der heilige Hausrat (sacra cuppellex), der sich aus Opfertischen (mensae), tragbaren Feuerherden (foci), Opfergefäßen (vasa) und sonstigen Gerätschaften zusammensetzte. Diese Ausstattung wurde zusammen mit dem Tempel consecriert und wurde somit zum unveräußerli¬chen Göttergut.

Die Aufwartung beim Gotte war Aufgabe des aeditu(m)us, der beim Tempel wohnt . Der aedituus ist als Verwalter und Tempelhüter für die Reinigung, die Aufsicht über das Tempelgut und die dort nie¬dergelegten Wertgegenstände verantwortlich. Er untersteht einem Magistraten dem die cura aedium sacrorum anvertraut ist. Da die Tempel normalerweise geschlossen waren (außer am Festtag natür¬lich), mußte der aedituus außerdem den Zugang regeln. Wenn z.B. Privatleute ein Gelübde einlösen wollten, mußten sie sich an die festgesetzten Regeln halten und ggfs. eine Gebühr entrichten. Der Tempel konnte auch auf Geheiß der Magistrate geöffnet und zur öffentlichen Nutzung freigegeben werden, falls die Tempelvorschriften dies nicht verboten. Des weiteren ist der adituus verpflichtet, Prodigien im Einflußbereich des Tempels zu melden.

Privatheiligtümer sind sakralrechtlich gesehen profana, doch auch sie werden \"geweiht\"; nur eine consecratio findet nicht statt. Dennoch stehen Privatheiligtümer unter einem bestimmten Gesetz, denn trotz ihres profanen Status\' haftet ihnen eine religio an. Dies trifft auch auf Heiligtümer außerhalb des solum italicum, Blitzgräber, besondere Stellen historischen oder mythischen Interesses, sowie Gräber zu.

Varro benutzt das Wort templum nicht im Sinne von \"Haus\". Er erwähnt unter anderem das himmli¬sche Templum, das in vier Teile geteilt sei (gemäß den vier Himmelsrichtungen). Ein irdisches Templum wird wie folgt definiert:

\"Auf der Erde wird Tempel der Bezirk genannt, der zum Zwecke des Auguriums oder

Auspiciums mit gewissen, ganz klar definierten Worten bestimmt wird. Es wird aber nicht

überall mit den gleichen Worten gesagt. Auf der Burg heißt es wie folgt: \'Templa und Tesca

sollen die Grenzen haben, wie ich sie mit meiner Stimme benenne: Dieser Baum sei die

Grenze zur Linken für Templum und Tescum, jener Baum sei die Grenze zur Rechten

für Templum und Tescum. In diesem Raumausschnitt, Blickfeld, Bezugsbereich sollen
meine Beobachtungen gelten.\"

Im Gegensatz zu aedes bezeichnet templum (zumindest zu jener Zeit) nicht das Gebäude eines Gottes, sondern das Beobachtungsfeld der Auguren.


4.4. Tempel der Republik

In Rom selbst gibt es kaum Gebäude die als gesichert vor-sullanisch gelten können, allerdings sind z.B. in Pompeji Gebäude erhalten, die vor dem 2. JH.v.Chr. gebaut wurden (aus der sog. Tuff[stein]- Periode). In Pompeji finden sich auch einige dorische Säulen, die in Rom aufgrund der oben genann¬ten Problematik sehr rar sind. Oft sind die Bauwerke in Rom schwer datierbar; Einflüsse lassen sich ob der eklektizistischen und nachahmenden Grundhaltung nur schwer auseinanderhalten. Noch Horaz ermahnte die Römer, daß die Sünden der Väter sie belasten würden, wenn sie die Tempel nicht re¬staurierten. Augustus erledigte diese Aufgabe gewissenhaft, und \"verbaute\" uns damit die Chance, mehr über die Architektur der vorchristlichen Jahrhunderte zu erfahren.

Zu den ältesten Tempeln zählt wohl der Kapitolinische Tempel in Rom, der aus dem 6. JH.v.Chr. stammt, zwar nach Bränden oft wiederaufgebaut wurde, aber dennoch einige tuskische Eigenarten bewahrt hat.

Der römische Tempel steht, wie der etruskisch-italische Tempel auch, auf einem Podest und weist eine eindeutige Orientierung auf. Kähler weist darauf hin, daß der römische Tempel dadurch mehr am Raum denn im Raum stehe. Auch durchkreuzen keine Säulen die Cella, der Raum bleibt also \"unversehrt\" und kann als Raum wirken (und nicht nur als Aufbewahrungsstätte für ein Standbild).


4.5. Tempel der Kaiserzeit

Der Siegeszug des korinthischen Stils zeigt sich deutlich an der Häufigkeit der Verwendung in Rom. Schon früh werden dorische und ionische Ordnung verdrängt und durch das korinthische System er¬setzt. In Pompeji wurden im Rahmen einer Restauration mit Meißel und Stuck ein ionisches Kapitell in ein korinthisches verwandelt. Dies macht einen Sachverhalt ganz deutlich: Die Ordnungen unter¬scheiden sich in Rom meist nur durch ihr Kapitell.


4.6. Die römischen Ordnungen

Diese Ordnungen finden nicht nur im Tempelbau Verwendung. Häufig werden sie auch zur Gestal¬tung von Profanfassaden benutzt (zu den römischen Ordnungen, vgl. Abbildung 18).


4.6.1. Die römisch-dorische Ordnung

Die römisch-dorische Ordnung war wohl eine der ersten \"römischen\" Ordnungen. Sie erscheint erst¬mals am Grab des Cornelius Scipio Barbatus (cos. 298 v.Chr.) und zeichnet sich durch eine schmale, flachkanellierte Säule aus, die auf einer Basis steht. Bei dieser Ordnung kommt kein Holz zum Ein¬satz. Die römisch-dorische Ordnung geizt mit Ornamenten, ist sehr schlicht und streng gehalten. Über dem sehr flachen Architrav sind die Triglyphen befestigt, von denen auf jede Säule 5 entfallen. Unterhalb des kymatienverzierten Echinus wird ein \"Halsring\" hinzugefügt. Die Metopenfelder sind mit Rosetten, bestimmten Abzeichen oder Bukranien (Rinderschädelskeletten) verziert. Seit dem 1. vorchristlichen Jahrhundert wird dieser Stil hauptsächlich an Profanbauten eingesetzt, kommt jedoch in der Kaiserzeit außer Mode.

4.6.2. Die italisch-dorische (tuskische) Ordnung

Die italisch-dorische Ordnung zeichnet sich durch ionisierende Basisformen, glatten Schaft, stark hervorgehobenes Hypotrachelion sowie breite Anuli aus. Typische Elemente sind zudem ein flacher Echinus, auf dem ein breiter Abakus aufliegt sowie eine einheitliche Metopenverzierung (Schilde oder Rosetten). Zuweilen lassen sich in einem tusckischen Gebälk auch ionisierende Zwischenglieder fin¬den. Die Architekten italisch-dorischer Tempel vermeiden eine Eckkontraktion.


4.6.3. Die italisch-ionische Ordnung

Der an unteritalisch-sizilianische Vorbilder angelehnte italisch-ionische Typus erweckt durch Diago¬nalkapitelle die Aufmerksamkeit des Betrachters, deren Palmettenornamente sehr ausladend gestaltet sind. Ferner verfügt dieser (archaisierende) Typus über geschwungene Helices im Kapitell.

4.6.4. Die römisch-ionische Ordnung

Tempel römisch-ionischer Ordnung (ab dem 1. JH.v.Chr.) unterscheiden sich von ihren griechischen Vorbilder hauptsächlich dadurch, daß die Kanalis zwischen den Voluten nicht konkav gebildet ist und alle Teile des Tempels stärker verziert werden. Der Architrav ist deutlich flacher als an früheren Tempeln.

4.6.5. Die italisch-korinthische Ordnung

Kräftige Helices wachsen bei dieser Ordnung aus einem Blätterkranz heraus. Eine Rosette ersetzt die griechische Palmette. In Paestum findet man sogar (als Sonderfall) ein figürliches Kapitell.

4.6.6. Die römisch-korinthische Ordnung

Der Siegeszug dieser Ordnung ist ein Beleg für die Prachtliebe der Römer, kein Tempelelement bleibt unverziert. Auf einer attisch oder kleinasiatisch-ionisch nachempfundenen Basis steht der kannelierte oder andersartig verzierte Schaft. Das Kapitell wird durch den neuartigen Kalathos bestimmt, aus dem 16 oder 24 Akanthusblätter aufragen, hinter denen acht (schlingpflanzenartige)Volutenpaare emporwachsen, die zusammen den Abakus tragen (im griechischen Bereich übernehmen diese Auf¬gabe ja nur die Eckvoluten). Eine Blüte endet entweder unter oder in der Mitte des Abakus. Auf den durch Kymatien getrennten Fascien ruht ein ionisches Kyma zwischen Pelstäben und eine \"im Akan¬thus-Palmetten-Wechsel verzierte Hohlkehre mit Leiste\" . Darüber befindet sich -getrennt durch ein Flechtband- der Zahnschnitt. Das Kranzgesims wird von Volutenkonsolen getragen (die an die her¬vorstehenden Längsbalken an etruskischen Tempeln erinnern).

Diese Ordnung wurde sehr populär , nachdem einige Säulen vom unvollendeten Olympieion (Athen) in Rom aufgestellt wurden. Sie wurden bei der Restauration des Kapitols unter Sulla verwendet.

4.6.7. Das Kompositkapitell

Im Kompositkapitell werden zweireihige Kalathoi mit jeweils vier ionisierenden Diagonalvoluten¬paaren (meist nicht durch eine Kanalis verbunden) kombiniert. Es findet erst ab dem 1. JH.n.Chr. Verwendung.

 
 

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