Aufgrund der zum Teil bewiesenen Folgeerkrankungen, durch die Bildschirmarbeit, wurden Appelle nach einer Erweiterung der Arbeitsschutz-Richtlinien laut. Diese Forderung wurde am 29.05.90 in Form der EU-Bildschirmverordnung (90/270 EWG) umgesetzt. Diese konkretisiert die Arbeitsplatzbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze und gibt Schutzziele für die Arbeit am Bildschirmarbeitsplätze. Seit dem 20.12.1996 ist sie auch in Deutschland als ,,Bildschirmarbeitsverordnung\" geltendes Recht geworden8. Die Umsetzungsfrist für Bildschirmarbeitsplätze, die vor dem 1.12.1996 in Betrieb gingen, wurde auf den 31.12.99 festgelegt. Arbeitsplätze die nach dem 1.12.1996 in Betrieb gingen, mussten sofort den EU - Richtlinien genügen.
Allerdings sind ,,die Formulierung im Gesetzesentwurf teilweise recht allgemein gehalten und lassen viel interpretativen Spielraum zu\"9, so müssen ,,die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen scharf, deutlich und ausreichend groß sein\"10. Zwar gibt es noch keinen Normungsauftrag der EU, dennoch existieren bereits in Europa gültige Normen, wie die Europäische Norm der Internationalen Standardorganisation - EN ISO 9241 für Kathodenstrahlgeräte und die erweiterte EN ISO 13406-2 für Flachbildschirme (Liquid Cristal Displays, LCD) sowie die Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften für Bildschirmarbeitsplätze.
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