Unter Datenschutz versteht man den Schutz des Persönlichkeitsrechts - die Privatsphäre - von Personen beim Umgang mit Ihren Daten. Das Datenschutzrecht versucht dabei, zwischen den Interessen der Datenverarbeiter und den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen einen Ausgleich herbeizuführen. Mit Maßnahmen der Datensicherheit verwendet man den Begriff technische und organisatorische Maßnahmen, mit dem folgende Ziele erreicht werden sollen:
1. Daten sollen dann, wenn sie benötigt werden, zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit)
2. Daten dürfen dann nur von Berechtigten geändert oder gelöscht werden (Integrität)
3. Daten dürfen nur den Berechtigten zugänglich sein (Vertraulichkeit)
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