Napoleons letzter Feldzug vernichtete viel von dem Vertrauen und Prestige, das der französische Außenminister Talleyrand bei den Verhandlungen in Wien zurückgewonnen hatte. Auf Seiten der Alliierten war keine Bereitschaft mehr vorhanden, Frankreich die Strafen zu ersparen, die besiegten Mächten gewöhnlich auferlegt wurden. Da von Frankreichs Boden aus nach kürzester Zeit ein weiterer Krieg gegen die Alliierten ausgegangen war, sahen die Alliierten ihr Vertrauen von Frankreich missbraucht. Deshalb sollten die Bedingungen des Zweiten Pariser Friedensschlusses härter für Frankreich sein und eine schärfere Bestrafung darstellen.
Ludwig XVIII wurde wieder auf den Thron erhoben, sollte nach dem Friedensschluss aber über ein kleineres Reich regieren. Obgleich sämtliche Gegner Frankreichs auf die Verkleinerung des französischen Gebietes drängten, vermochte sich Castlereagh, der sich gegen große Gebietsabtretungen Frankreichs aussprach, am Ende durchzusetzen. Zuerst konnte er das britische Kabinett auf seine Seite ziehen, danach auch die Partner in der Allianz. Castlereaghs Argument war, dass Gebietsabtretungen nur den militärischen Ehrgeiz Frankreichs reizen würden, die zuvor abgetretenen Gebiete zurückzuerobern, was in absehbarer Zeit wieder zu einem Krieg führen würde. Er vertrat die Ansicht, dass die Aufgabe, die die Siegermächte nach dem Krieg zu erfüllen hätten, nicht darin bestünde Trophäen zu sammeln, sondern die Welt zu friedlichen Gewohnheiten zurückzuführen. Diese Aufgabe war seiner Meinung nach nicht mit dem Versuch vereinbar, Frankreichs Territorium anzutasten . Von Bedeutung war auch Castlereaghs Hinweis, dass der König von Frankreich vor seinem Volk nicht das Gesicht verlieren dürfe, indem er zu starke Gebietsverluste, Reparationen oder andere demütigende Klauseln hinzunehmen gezwungen ist. In diesem Falle würde es nämlich in absehbarer Zeit wieder zu einer Revolution in Frankreich kommen, was seiner Meinung nach einen neuen Krieg in Europa nach sich zöge.
Die Signatarmächte einigten sich schließlich im ersten Artikel des Zweiten Pariser Friedensvertrages dahingehend, dass Frankreich nicht wie im Ersten Pariser Frieden auf die Grenzen von 1792 beschränkt bleibt, sondern die Grenzen von 1790 erhält. Es trat damit an die Niederlande Phillipeville und Marienburg, an Preußen Saarlouis und Saarbrücken, an Sardinien den verbliebenen Rest von Savoyen und an Österreich Landau ab. Frankreich wurde also nicht nur in die Grenzen von 1790 gewiesen, sondern ihm wurden auch noch die im Ersten Pariser Frieden gegebenen Gebiete genommen. Es behielt jedoch Mömpelgard, Avignon und Venaissin. Ludwig XVIII verlor mit den Teilen seines Staatsgebietes auch rund 600.000 Untertanen. Der Verlust der Gebiete wird von Kissinger "eher von strategischer als von wirtschaftlicher oder symbolischer Bedeutung" eingestuft, also als kein Grund für Frankreich auf Dauer unzufrieden zu sein.
Die Entscheidung, die während der ersten Pariser Friedensverhandlungen getroffen wurde, wonach Frankreich die erbeuteten Kunstgegenstände behalten durfte, wurde revidiert. Alle Kunstschätze sollten unverzüglich an ihre ehemaligen Eigentümer zurückgegeben werden. Die Alliierten waren sich darüber einig, dass Frankreich dieses Mal die Kriegskosten und wenigstens einen Teil der Kosten für neu zu errichtende Festungen an der Grenze der Niederlande zu Frankreich zahlen mußte. Die Alliierten legten die Summe der Reparationen auf die Höhe von 700 Millionen Franken fest. Diese Summe war sieben Mal höher als jene, die Preußen im Ersten Pariser Frieden gefordert, jedoch nicht erhalten hatte. Mit Blick auf die Höhe der Forderungen wird die Verbitterung der Alliierten und ihre Absicht Frankreich zu strafen deutlich, auch Craig wertet die Kriegsentschädigung nach zeitgenössischem Maßstab als "schwere Last." Nichtsdestotrotz wurde diese Summe innerhalb von nur drei Jahren von Frankreich beglichen, weshalb auch das Besatzungsheer, das Frankreich zu versorgen hatte, nach dem Kongress von Aachen 1818 abgezogen wurde. Dieses sollte nämlich maximal fünf Jahre in Frankreich verbleiben und konnte, so stand es im fünften Artikel des Vertrages, schon nach drei Jahren von den Alliierten abgezogen werden, sofern es die Lage in Frankreich gestattete. Aus Sicht der Alliierten war dies nur dann der Fall, wenn Bevölkerung und Militär hinter der Monarchie standen und keine revolutionären Bestrebungen die innere Sicherheit Frankreichs störten. In einem Zusatzartikel wiederholten die Unterzeichner des Vertrages die schon in Wien abgegebene Erklärung, die Abschaffung des Sklavenhandels zu unterstützen.
Trotz der Gebietsabtretungen, der Kriegskostenerstattung und der Okkupationsarmee enthält der Friedensvertrag keine für Frankreich unannehmbaren oder übermäßig erniedrigenden Klauseln. Er ermöglichte Frankreich eine souveräne Koexistenz mit den Mächten der Quadrupelallianz, die Frankreich politisch und wirtschaftlich nicht isolierten sondern es schon 1818 formal als gleichberechtigten Partner an ihre Seite holten, als die Mächte der Quadrupelallianz zusammen mit Frankreich die Pentarchie gründeten.
Am gleichen Tag an dem der Zweite Pariser Frieden geschlossen wurde, erneuerten und erweiterten England, Preussen, Russland und Österreich auch den Vertrag von Chaumont. Sie vereinbarten, nie wieder Napoleon Bonaparte oder eine mit ihm verwandte Person an der Spitze Frankreichs zu dulden, sondern dies mit allen Mitteln zu verhindern (1849 wird allerdings die Besteigung des französischen Throns durch den Großneffen Napoleons gebilligt). Die Alliierten wollten untereinander und mit dem König von Frankreich Maßnahmen absprechen, falls sich in Frankreich oder bei den Mächten der Quadrupelallianz revolutionärer Aufruhr erhebt. Die von den Staatsmännern am 20. November 1815 verabredeten regelmäßigen Treffen zur Diskussion des Verhältnisses untereinander und der Lage in Europa im allgemeinen, stellen ein absolutes Novum in der europäischen Politik dar. Auf diesen gemeinsamen Treffen wollen die Signatarmächte diejenigen Maßregeln diskutieren, die für die Aufrechterhaltung des Friedens in Europa nötig sind. Das somit gegründete europäische Kongresssystem, dessen Ziel die Friedenssicherung in Europa ist, wird zwar schon 1822 nicht mehr weiterverfolgt, dennoch ist es ein enormer Wandel im politischen Bewußtsein der beteiligten Mächte. Vorher fanden Kongresse höchstens "spontan" statt (wenn man von der langen Reisedauer der Staatsmänner zu einem Kongressort absieht) und dann auch primär um Kriegsallianzen zu schließen oder über das Schicksal eines Verlierers zu diskutieren. Nach dem Willen der europäischen Großmächte sollten die Kongresse aber nicht mehr Kriege vorbereiten, sondern Konflikte bereits im Vorfeld identifizieren und sie am Verhandlungstisch beilegen, und als Instrument gegen Kriege dienen. Ziel der regelmäßigen gemeinsamen Treffen, die den ersten Ansatz einer überstaatlichen Organisation darstellen, war es, den durch den Wiener Kongress geschaffenen Friedenszustand gegen alle Störungen von außen und innen zu sichern. Um dies zu erreichen, wollten die Großmächte nicht nur alle zwischenstaatlichen Besitzstörungen bekämpfen, sondern auch die revolutionären Bestrebungen anderer europäischen Staaten nötigenfalls durch bewaffnete Kollektivinterventionen niederwerfen.
Aus der Perspektive der anderen europäischen Staaten betrachtet, wurde zwar Frieden geschaffen, doch zur ehemals alleinigen Hegemonialmacht Frankreich gesellten sich jetzt andere Großmächte. Und auch diese Mächte setzten mehr oder minder auf das Recht des Stärkeren, ihr Ansatz einer überstaatlichen Organisation umfaßte nämlich nicht alle europäischen Staaten sondern nur die Großmächte. Deshalb war auch diese Organisation "auf dem Prinzip der Hegemonie der Großmächte aufgebaut."
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