Die mittelalterlichen Hospitäler sind, was ihre medizinische Funktion betrifft, Anstalten, in denen bei den Kranken der Heilprozess der Natur erstens durch die nötige Ruhe z.B. durch ausgewogenen Schlaf, zweitens durch intensive Pflege z.B. durch häufiges Waschen und Baden, und drittens durch angemessene, gute Ernährung gefördert wird. Die Gegenwart von Ärzten und medizinisch geschultem Personal wie in unseren Krankenhäusern war nicht notwendig, da die Gesundung Gott allein oblag.
Damit war die Fürsorge und Pflege für Alte, Arme, Kranke und Schwache christlich begründet worden.
Das Personal des Hospitals bestand aus dem Spitalpfleger, dem Spitalmeister und der Spitalmeisterin, einigen Schwestern und Hilfskräften. Der Spitalpfleger verwaltete das Spitalvermögen und führte als Vertreter des städtischen Rates die Oberaufsicht über das Hospital. Ihm unterstanden der Spitalmeister und die Spitalmeisterin, die für die Verwaltungs- und für die Pflegedienste zuständig waren. Die Schwestern, die bei ihrem Eintritt ein Gelübde der Armut, des Gehorsams, der Keuschheit und des Dienstes am Kranken ablegen mussten, verfügten über keine medizinische Ausbildung. Ärzte erschienen im Hospital zudem nur, wenn sie ausdrücklich gerufen wurden. Außerdem waren noch mehrere Geistliche für das Hospital zuständig. Sie hatten die täglichen Messen zu lesen und an den Sonn- und Festtagen Gottesdienste für die Kranken zu halten. Auch die sieben Gebetszeiten wurden von ihnen wie in einem Kloster bei Tag und bei Nacht mit feierlichem Gesang verrichtet.
Die Hospitäler wurden von der Stadtbevölkerung durch freiwillige Spenden z.B. Nahrungsstiftungen finanziert und auch in vielen Testamenten der Bürger und Bürgerinnen reichlichste bedacht. In vielen spätmittelalterlichen Städten gehörten ihnen mehrere übereignete Ländereien, Weinberge und Nutzungsrechte, und sie fungierten, da sie häufig über die größten liquiden Geldbeträge in der Stadt verfügten, oft auch als Bank.
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