Ursprünglich erfolgt der Tod beim Erhängen durch das Abschneiden der Luftzufuhr, also Erdrosselung bzw. Unterbrechung der Blutversorgung des Gehirns. Daher konnte es oft eine halbe Stunde dauern bis der Tod eintrat. Zur Erleichterung des Gehängten war es seinen Verwandten oft erlaubt, ihn an den Füßen zu ziehen oder auf die Brust zu schlagen, um den Eintritt des Todes zu beschleunigen. Diese qualvolle Art der Exekution ist auch heute noch nicht aus der Welt. So wurden 1981 in Zaire Hinrichtungen mit einem Nylonstrick vorgenommen.
Da dabei der Tod bei einigen Gefangenen nicht unmittelbar eintrat, wurden sie von den Wärtern erschossen. Ähnliche Berichte existieren für Libyen und den Iran. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde versucht, das Schicksal der Delinquenten zu erleichtern und einen schnelleren Tod herbeizuführen. Dazu wurde die Methode des ,,Long Drop\" erdacht. Dabei wird dem Verurteilten eine Schlinge um den Hals gelegt.
Dann lässt man ihn von einer bestimmten Höhe abstürzen. Der Fall soll bewirken, dass dem Opfer das Genick gebrochen oder zumindest ausgerenkt wird. In beiden Fällen tritt angeblich eine sofortige Bewusstlosigkeit ein, der ein schneller Tod folgt. Der Verurteilte wird also nicht erstickt, sondern stirbt an Verletzungen der Halswirbelsäule bzw. Nebenerscheinungen wie Hirntod durch Abschnüren der Blutzufuhr oder Aufreißen der Halsschlagader. Als Nebeneffekt treten noch Risse der Nackenmuskeln, von Blutgefäßen und Haut auf.
Der Sturz ist jedoch nicht ohne Probleme, da die Tiefe des Sturzes vom Gewicht des Opfers abhängig ist. Stürzt er zu tief, wird der Kopf abgerissen, stürzt er nicht tief genug, wird der Halswirbel nicht ausgerenkt. Daher erfordert die Hinrichtung am Galgen einen Henker mit einem hohen Maß an Erfahrung und Kenntnissen. Nach Ansicht von Medizinern bleibt das Ausrenken des Genicks ein Ausnahmefall. Im allgemeinen erfolge der Tod durch Erdrosselung oder Ersticken. Daher müssen die Wärter auch heute noch immer wieder an den Beinen des Opfers ziehen, um den Tod herbeizuführen.
Es ist unmöglich zu sagen, wie lange der Gehängte Schmerz verspürt. Das beim Strangulieren beobachtete Versagen der Schließmuskeln von Blase und Darm zeugt jedenfalls nicht von einem leichten Tod. In England sollen weibliche Verurteilte zum Tragen von wasserdichter Unterwäsche gezwungen worden sein. Der österreichische Henker Josef Lang will bei männlichen Hinrichtungsopfern auch einen Samenerguss beobachtet haben. Daher lehnte der k.u.
k. Scharfrichter die angloamerikanische Form des Verfahrens als beispiellose Grausamkeit ab und ersann eine eigene Methode. Dazu befestigte er über Mannshöhe einen Haken in einem Pfosten. In den Haken wurde der Strick eingehängt. Dem auf einem Treppchen stehenden Henker reichten seine Gehilfen den Verurteilten hoch. Der Henker legte ihm die Schlinge um den Hals und zog sie zu.
Auf sein Zeichen packten die Henkersgehilfen den Todeskandidaten und rissen ihn mit einem kräftigen Ruck nach unten. Dadurch zog sich die Schlinge sehr fest zu. Die Blutzufuhr zum Gehirn und die Atmung wurden so unterbrochen. Nach Langs Angaben trat der Tod in den meisten Fällen nach knapp einer Minute ein und zwar wegen Gehirnlähmung oder Herzschlag. Medizinische Stellungnahmen fehlen, doch handelt es sich im Prinzip um die gleiche Methode, die vor der Einführung des "Long Drop" angewandt wurde. Auch damals durften die Angehörigen an den Beinen der Gehängten ziehen.
Und doch kam es vor, dass der Verurteilte nach einer halben Stunde noch lebte. Skepsis ist gegenüber den Angaben Langs sicher angebracht. Doch auch wenn sie richtig sein sollten, ist zu bedenken, dass der Todeskandidat eine Minute bei vollem Bewusstsein bleibt.
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