Die Republik war im Frühjahr und im Sommer 1793 von den Aufständen im Inneren und von außen bedroht.
Durch den Aufstieg der Lebensmittelpreise gab es Unzufriedenheit unter den Sansculotten von Paris. Der Konvent stellte sich die Frage, ob er den Forderungen der Sansculotten, der Preisbegrenzung, nachgehen sollte. Den Sansculotten wurden viele der gestellten Forderungen, die sie an den Konvent gestellt hatten, erfüllt.
Der meiste Einsatz dafür, kam von den Jakobinern, die unter der Führung von Robesspierres standen. Der Konvent schuf 1793 ein Revolutionsgericht, welches alle Gegner der Revolution verfolgen sollte. In diesem Gericht durfte kein Einspruch gegen sein Urteil, sogar gegen Todesurteile, eingelegt werden. Außerdem wurden die Höchstpreise, für die wichtigsten Lebensmittel, vom Konvent festgelegt.
Und er bestimmte auch, das die reichen Bürger eine besondere Steuer zu zahlen hatten. Doch am wichtigsten war die Schaffung des Wohlfahrtsausschusses.
Dieser Ausschuss, welchem Robesspierres angehörte, erhielt vom Konvent nahezu diktaturische Vollmachten. Er war verpflichtet für eine einheitliche und schnelle Durchführung aller notwendigen Maßnahmen zusorgen.
Durch die Sansculotten wurde im Herbst 1793 ein noch schärferes Gesetz gegen die Feinde der Republik durchgesetzt. In ihm hieß es : ... Sofort nach Verkündigung des vorliegenden Gesetzes werden alle verdächtigen Personen, die sich noch ... in Freiheit befinden, in Haft genommen ... . Als verdächtige Personen gelten: Alle, die sich durch ihr Verhalten oder durch ihre Beziehungen, durch ihre mündlichen oder schriftlichen Äußerungen als ... Feinde der Freiheit zu erkennen gegeben haben.
Die Zeit des Großen Schreckens, begann mit dem Gesetz gegen die Verdächtigen. In der Zeit vom Herbst 1793 bis zum Sommer 1794 wurden in Frankreich 35000 bis 40000 Menschen zum Tode verurteilt.
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