CDU/CSU und die Mehrheit der FDP brachte jedoch ein konstruktives Mißtrauensvotum gegen den Kanzler ein, das am 1.10.1982 zur Wahl von Helmut Kohl als Bundeskanzler führte. Zuvor waren von Persönlichkeiten aller Parteien Neuwahlen gefordert worden, um die neue Koalition vom Wähler bestätigen zu lassen, obwohl hierzu keine Notwendigkeit bestand, da gerade ein konstruktives Mißtrauensvotum den Wechsel innerhalb einer Wahlperiode ermöglichen sollte. Auch Kohl forderte in seiner Regierungserklärung Neuwahlen, tat dies aber erst nach einer Reihe von eingeleiteten Maßnahmen. Nach Verabschiedung des Haus¬halts für 1983 stellte Kohl im Dezember 1982 die Vertrauensfrage und erhielt nicht die Mehr¬heit, daraufhin schlug er dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages und die Anordnung von Neuwahlen vor.
Dieses Verfahren wurde von einigen Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht angezweifelt, die Verfahrensweise wurde aber vom Verfassungs¬gericht als verfassungsgemäß bestätigt.
|