- franz. Philosoph und Staatsrechtler /
- geb. 1530; gest. 1596
- anfangs Mönch des Karmeliterordens
- seit 1560 Jurist in Paris
- 1572 Bartholomäusnacht - tödliche Bedrohung während der Religionskriege
- 1576 Deputierter des 3. Standes bei den Generalständen in Blois
- ab 1577 Kronanwalt in Laon
- Verfechter von religiöser Toleranz
- Begründer des "Souveränitätsbegriffes"
- Beschäftigung mit ökonomischen Grundfragen (z.B. Geldmenge - Preis)
Untersuchung T4 (s. 18)
1) Wie begründet Bodin die Notwendigkeit der Souveränität?
2) Kennzeichne den Souveränitätsbegriff Bodins!
3) Wieso ist es nicht berechtigt, Bodin als Begründer eines uneingeschränkten Absolutismus zu deuten? (s. Schema S. 5)
1) - ein einziger souveräner Herrscher
- kann bei Streitigkeiten schlichten
- alle müssen ihm gehorchen, er sorgt für Recht und Ordnung
- sobald ein anderer in irgendeiner Sache die höhere Instanz ist, ist der Herrscher nicht mehr absolut souverän
- es gibt nur eine Meinung über das Gesetz - keine Streitereien möglich
- Recht und Ordnung für alle
2) - Souveränität: alleinige Entscheidungskraft
- alleinige Herrschaft eines Einzelnen über alle Anderen
3) - Bodin wollte Gesetz und Ordnung (Herrscher oberster Richter, oberste Instanz)
- Bodin wollte einen gerechten Herrscher - Beschützer des Volkes und des Staates
- absolutistischer Herrscher preßt seine Untertanen aus - unterdrückt das Volk, regiert sie nicht nur
- Bodin wollte gleiches Recht für alle - Glaubensfreiheit - im absolutistischen Frankreich sind Protestanten verboten, die Adligen sind vor dem Gesetz immer noch "gleicher" als Menschen niederer Stände - es herrscht Ungerechtigkeit
- Herrscher sollte auf Gesetz und Ordnung achten, nicht selbst Ungerechtigkeiten aufwerfen - sollte "Aufpasser sein, aber ein absolutistischer Herrscher bringt sein Land durch Verschwendungssucht nur in den Ruin.
- der Herrscher sollte für Bodin den göttlichen und den natürlichen Gesetzen Untertan sein - oftmals sahen sich die Herrscher jedoch selbst als Gott, da sie sogar über der Kirche standen.
- "Der Herrscher hat das Recht, die obersten Behörden zu ernennen."
- ernennen ja, er soll aber deren Handeln nicht beeinflussen
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